Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
Betrag 
 
 
für das 
Titel. Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben    13 210 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie 
die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen 
dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu 
decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen 
als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweck- 
bestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt 
haben. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds 
wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe 8 491 000 
Die Einnahme beträgt  8 491 000 
 
Reichs-Gesetzbl. 1901. 17 
 
 
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