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I/41
Chinarinde, auch gemahlen oder sonst zerkleinert; Feldkümmelkraut; islän-
disches Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen; Tama-
rinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter, Blüthen,
Blüthenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Schalen,
Sämereien, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzentheile, anderweit
nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt,
gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Holz zum Heilgebrauch,
auch zerkleinert; ferner getrocknete und gepulverte Insektenpulverblumen
Planzenwachs (aus Palmen, Palmblättern oder dergleichen) in natür-
lichem Zustandenna. . ...
B. Erzengnisse der Forstwirthschaft.
(74/6173/50) Bau= und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt:
unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge
bearbeitet, mit oder ohne Rinde:
hart................................................»
–—
Anmerkung. Unbearbeitetes oder lediglich in der Querrichtung mit der
Axt oder Säge bearbeitetes Bau- und Nutzholz für den häuslichen oder hand-
werksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Trag-
lasten eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird, bleibt, unter Ueberwachung
der Verwendung und mit Beschränkung auf 10 Festmeter in einem Kalender-
jahre für jeden Bezugsberechtigten, zollfrei.
in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Art vorgearbeitet
oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch
Reißen hergestellte Klärspäne:
hart
Lollsatz
für 1 Doppel=
zentner
Mark.
frei
10
0)/20
oder für
1 Festmeter
1,80
für 1 Doppel-
zentner
0)/20
oder für
1 Festmeter
1/20
für 1 Doppel-
zentner
0/5
oder für
1 Festmeter
4
für 1 Doppel-
zentner
0/50
oder für
1 Festmeter
3