Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 189
fortzusetzen, unerheblich, zudem gleichfalls durch
natorische Thatsache widerlegt sei. ·
OAGEkk.v.11.Apk.1871RNk.693v. äknl
Urheklstcht
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Civilrechtes
und ibrczesse. ·
.—.m.
I. Zur Proz.-Ordn. vom 29. Apr. 1869.
Artt. 106, 109. Wenn bei btheilweiser Entbindung
und theilweiser Verurtheilung des Beklagten
die sämmtlichen Kosten kompensirt wurden, so
kann hierauf auch dann keine Nichtigkeitsbeschwerde
gegründet werden, wenn der eine Ausspruch ein
Beweisverfahren, der andere ein solches nicht erforderte.
Urth. v. 13. Mai HV)r. 522. .
Art. 409. Wenn die beweispflichtige Partei
die an der Vernehmungstagfahrt vorzuführenden
Zeugen der Gegenpartel zwar kund gemacht
(Art. 412), aber deren Vorladung durch den
Gerichtsvollzieher unterlassen hat, so hat dieß
für sie den Nachtheil, daß beim Ausbleiben der
Zeugen nicht gegen diese nach Art. 427 verfahren
werden und die Partei sie so verlieren kann. Sind
aber die Zeugen auch ohne Ladung durch den Gerichtsvollzieher
zur Vernehmungstagfahrt erschienen,
etwa von der vorführenden Partei zu dieser mitgebracht
worden, so hat das Gericht nicht das Recht,
deren Vernehmung wegen mangelnder Ladung zu
verweigern. Urth. v. 6. Mai HV)r. 459.
Art. 465 mit 180, 460 u. 463. Wenn in
der für die Eldeslelstung bestimmten Sitzung der