Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVII. Band. (37)

Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  189

fortzusetzen,  unerheblich,  zudem  gleichfalls  durch
natorische  Thatsache  widerlegt  sei.  ·
OAGEkk.v.11.Apk.1871RNk.693v.  äknl

Urheklstcht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Civilrechtes
  und  ibrczesse.  ·
.—.m.

I.  Zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  Apr.  1869.

Artt.  106,  109.  Wenn  bei  btheilweiser  Entbindung
  und  theilweiser  Verurtheilung  des  Beklagten
  die  sämmtlichen  Kosten  kompensirt  wurden,  so
kann  hierauf  auch  dann  keine  Nichtigkeitsbeschwerde
gegründet  werden,  wenn  der  eine  Ausspruch  ein
Beweisverfahren,  der  andere  ein  solches  nicht  erforderte.
  Urth.  v.  13.  Mai  HV)r.  522.  .
Art.  409.  Wenn  die  beweispflichtige  Partei
  die  an  der  Vernehmungstagfahrt  vorzuführenden
  Zeugen  der  Gegenpartel  zwar  kund  gemacht
(Art.  412),  aber  deren  Vorladung  durch  den
Gerichtsvollzieher  unterlassen  hat,  so  hat  dieß
für  sie  den  Nachtheil,  daß  beim  Ausbleiben  der
Zeugen  nicht  gegen  diese  nach  Art.  427  verfahren
werden  und  die  Partei  sie  so  verlieren  kann.  Sind
aber  die  Zeugen  auch  ohne  Ladung  durch  den  Gerichtsvollzieher
  zur  Vernehmungstagfahrt  erschienen,
etwa  von  der  vorführenden  Partei  zu  dieser  mitgebracht
  worden,  so  hat  das  Gericht  nicht  das  Recht,
deren  Vernehmung  wegen  mangelnder  Ladung  zu
verweigern.  Urth.  v.  6.  Mai  HV)r.  459.
Art.  465  mit  180,  460  u.  463.  Wenn  in
der  für  die  Eldeslelstung  bestimmten  Sitzung  der