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Einnahme und Ausgabe.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das ostafrikanische Schutzgebiet............8 461 500
II. für Kamerun.....................................................3 665 500
III. für Togo.............................................................1 095 500
IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet....8 431 400
V. für Neu-Guinea.................................................990 000
VI. für die Karolinen, Palau und Marianen..........428 600
VII. für Samoa...........................................................541 000
VIII. für Kiautschou....................................................12 808 142 zusammen.........36 421 642
Anmerkung. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In—
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienstzulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zugrunde zu legenden Bezüge der Beamten
in den afrikanischen Schutzgebieten sowie in den Schutzgebieten Neu—
Guinea und Samoa gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum
Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der
Maßgabe, daß die Auslandsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen
Ostafrikanische
. . . . .
obnHnHnHn
Südwestafrikanische Schutzgebie .
für .
die Karolinen, .
für Samo . . . . . . .
. . . ..
werde
und nach fünf Jahren der Höchstbetrag erreicht wird.
Berlin im Schloß, den 28. März 1903.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Betrag
für das
Rechnungs-
jahr 1903.
Mark.
8 461 500
3 665 500
1 095 .500
8 431 400
990 000
128 600
541 000
12 808 142
36 421 642