Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 237 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 14. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport. Ordnung. S. 237. — Bekannt- 
machung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr 
zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 2390. — Bekanntmachung, betreffend 
den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Ver- 
einigung für angewandte Kunst in München 1905. S. 240. 
  
  
  
   
  
  
      
  
  
(Nr. 3118.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär--Transport- Ordnung. Vom 
13. April 1905. 
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung 
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich, 
daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind: 
1. Im § 1 dritter Absatz, § 2,1 B. 1 b zweiter Absatz und § 54, 18 zweiter 
Absatz sind die Worte „Staatsministerium des Königlichen Hauses und 
des Äußern“ zu ersetzen durch 
Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
2. Im § 12, 5 ist der Klammerausdruck „(Betr. O. § 66 und Bahn-O. 
47)“ zu ändern in 
(B. O. § 74). 
3. Im § 18,1 sind die Worte „Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen, 
der Signalordnung, der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen“ zu 
ersetzen durch 
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, der Eisenbahn-Signal- 
ordnung. 
4. Im § 22,2 ist statt „(Betr. O. §§ 13,3 und 26)“ zu setzen 
(B. O. §§ 55, 9 und 66) 
und statt „(Bahn-O. § 27) 
(B. O. § 66). 
5. Im § 23 am Schlusse ist  ( § 45, 3 der Betr. O. und § 30,1 der 
Bahn-O.)“ zu ersetzen durch 
§ 69 (5) und (6) der B. O.). 
Reichs- Gesetzbl. 1905. 39 
Ausgegeben zu Berlin den 19. April 1905.
	        
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