— 237 —
Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 14.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport. Ordnung. S. 237. — Bekannt-
machung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr
zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 2390. — Bekanntmachung, betreffend
den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Ver-
einigung für angewandte Kunst in München 1905. S. 240.
(Nr. 3118.) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär--Transport- Ordnung. Vom
13. April 1905.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Änderungen vorzunehmen sind:
1. Im § 1 dritter Absatz, § 2,1 B. 1 b zweiter Absatz und § 54, 18 zweiter
Absatz sind die Worte „Staatsministerium des Königlichen Hauses und
des Äußern“ zu ersetzen durch
Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
2. Im § 12, 5 ist der Klammerausdruck „(Betr. O. § 66 und Bahn-O.
47)“ zu ändern in
(B. O. § 74).
3. Im § 18,1 sind die Worte „Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen,
der Signalordnung, der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen“ zu
ersetzen durch
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, der Eisenbahn-Signal-
ordnung.
4. Im § 22,2 ist statt „(Betr. O. §§ 13,3 und 26)“ zu setzen
(B. O. §§ 55, 9 und 66)
und statt „(Bahn-O. § 27)
(B. O. § 66).
5. Im § 23 am Schlusse ist ( § 45, 3 der Betr. O. und § 30,1 der
Bahn-O.)“ zu ersetzen durch
§ 69 (5) und (6) der B. O.).
Reichs- Gesetzbl. 1905. 39
Ausgegeben zu Berlin den 19. April 1905.