Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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b)  Wohnsitz  -  Beraͤnderung  eines  Rechts,  Consulenten.
Da  der  Rechts-Consulent  Steiger  zu  Wangen  seinen  Wohnsig  nach  Kißlegg
verlegt  hat;  so  wird  solches  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  21.  December  1833.
Schwab.

8)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Des  Ministerium  der  quswärtigen  Angelegenheiten.

Bekanntmachung,  die  Unterdrückung  der  zu  Darmstadt  erschienenen  Zeitblätter:  „des  Beobachters  in
Hessen  bei  Rhein,“  und  „des  Neuen  Hessischen  Volksblatts,“  betreffend.

Da  die  deutsche  Bundes-Versammlung  in  ihrer  51.  Sißung  vom  5.  d.  M.  folgenden
  Beschluß  gefaßt  hat:

Nachdem  die  in  Darmstadt  erschienenen  beiden  Zeitschriften:
„Der  Beobachter  in  Hessen  bei  Rhein,“  und
„das  Neue  Hessische  Volksblatt,“
von  der  Großherzogl.  Hessischen  Regierung  bereits  unterdrückt  worden  sind,  so  wird

1)  jede  Fortsehung  derselben  unter  dem  von  ihnen  geführten,  oder  einem
veränderten  Titel,  in  Gemäßheit  des  Bundes-Beschlusses  vom  20.  September
  1819  untersagt;

2)  die  Redaktoren  derselben,  der  Buchhändler  E.  W.  Leske  und  der  Advokat
Heinrich  Carl  Hoffmann,  ferner  der  Kaufmann  E.  W.  Lange,  sind  binnen
fünf  Jahren  in  keinem  Bundesstaate  bei  der  Redabtion  einer  ähnlichen  Schrift
zuzulassen;

5)  sämtliche  Bundes-Regierungen  werden  aufgefordert,  wegen  Vollziehung  dieses
Beschlusses,  so  weit  es  nicht  schon  geschehen,  unverweilt  das  Röthige  anzuord-