4
b) Wohnsitz - Beraͤnderung eines Rechts, Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Steiger zu Wangen seinen Wohnsig nach Kißlegg
verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 21. December 1833.
Schwab.
8) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Des Ministerium der quswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung, die Unterdrückung der zu Darmstadt erschienenen Zeitblätter: „des Beobachters in
Hessen bei Rhein,“ und „des Neuen Hessischen Volksblatts,“ betreffend.
Da die deutsche Bundes-Versammlung in ihrer 51. Sißung vom 5. d. M. folgenden
Beschluß gefaßt hat:
Nachdem die in Darmstadt erschienenen beiden Zeitschriften:
„Der Beobachter in Hessen bei Rhein,“ und
„das Neue Hessische Volksblatt,“
von der Großherzogl. Hessischen Regierung bereits unterdrückt worden sind, so wird
1) jede Fortsehung derselben unter dem von ihnen geführten, oder einem
veränderten Titel, in Gemäßheit des Bundes-Beschlusses vom 20. September
1819 untersagt;
2) die Redaktoren derselben, der Buchhändler E. W. Leske und der Advokat
Heinrich Carl Hoffmann, ferner der Kaufmann E. W. Lange, sind binnen
fünf Jahren in keinem Bundesstaate bei der Redabtion einer ähnlichen Schrift
zuzulassen;
5) sämtliche Bundes-Regierungen werden aufgefordert, wegen Vollziehung dieses
Beschlusses, so weit es nicht schon geschehen, unverweilt das Röthige anzuord-