Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
436 
  
  
Nummer 
des allgemeinen  
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Mark 
10 Reis, unpoliert .. ... . . . ..                      100 kg 4 
aus 11 Speisebohnen . . . . ..                        "              3 
aus 12 Futter- (Pferde- usw.) Bohnen .. .. . "         2 
aus 11   Senf ..                                                         "            2 
aus 14 Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Erd- 
mandeln, Bucheckern, Lorbeeren . ...                "           2 
17 Andere im allgemeinen Tarife nicht besonders genannte Öl- 
sämereien und Olfrüchte .... . . ... " 2 
18 Rotkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaten — frei 
19 Grassaat aller Art  — frei 
aus 21 Andere Feldrübensamen, Möhrensamen, Zichoriensamen; 
Gemüsesamen, Blumensamen sowie sonstige im allge- 
meinen Tarife anderweit nicht genannte Sämereien für den 
Landbau..................................... — frei 
23 Kartoffeln, frisch: 
in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Juli.                  100 kg 1 
in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar .. .. ... — frei 
aus 24 Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben: 
frisch .......... .. .. ... — frei 
aus 27 Reisstroh und ähnliches Stroh, ungefärbt, auch Häckerling 
(Häcksel) hiervon ... – frei
	        
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