Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

508 
Nummer 
des allgemeinen 
italienischen 
Zolltarifs. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab. 
Zollsatz 
Lire in Gold. 
  
(Noch: 213) 
c) 
aus 217 
a) 
aus D) 
aus 218 
aus a)
 
a) b)   c) 
(Noch: Schmiedeeisen und Stahl): 
in Blechen in der Stärke von: 
1. 4 Millimeter und darüber 
2. weniger als 4 und mehr als 1 ½ Millimeter 
3. 1½ Millimeter oder weniger 
Anmerkung. In Zweifelsfällen ist die Stärke von Blechen 
in der Weise zu ermitteln, daß zunächst ihr genaues Gewicht 
und ihr Flächeninhalt festgestellt werden. Aus dem Gewicht und 
dem Flächeninhalt ist sodann die Blechstärke zu berechnen unter 
Zugrundelegung eines spezifischen Gewichts von 7,8, d. h. eines 
Gewichts von 7,8 Kilogramm für eine Blechplatte von 1 Quadrat- 
meter Flächeninhalt und 1 Millimeter Stärke. 
Schmiedeeisen und Stahl in Röhren aus Blech in der 
Stärke von: 
4 Millimeter und darüber . .. 
weniger als 4 und mehr als 1½ Millimeter 
1½ Millimeter oder weniger 
Schmiedeeisen und Stahl, geschmiedet oder gegossen, in groben 
Arbeiten: 
50 Kilogramm schwer und darüber. 
weniger als 50 Kilogramm, aber mehr als 5 Kilo- 
gramm schwer 
Schmiedeeisen und Stahl zweiter Bearbeitung (mit Ausnahme 
der Drahtseile und der Nägel), in Arbeiten: 
welche hauptsächlich aus großen Eisen= oder Stahlstücken 
gefertigt sind: 
aus 2. an ihrer ganzen Oberfläche oder einem großen Teil der- 
selben gehobelt, gefeilt, abgedreht, durchlocht usw. 
Anmerkung. Als hauptsächlich aus großen Eisen- oder 
Stahlstücken gefertigte Arbeiten sind zu betrachten die Arbeiten, 
  
100 kg 
  
10 
12 
13
	        
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