Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26.Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
aus 65
aus 66
aus 70
Reichs= Gesetzbl.
aus 4. Zement aller Art (Portlandzement, künstlicher
oder natürlicher, Roman- ,gemischter, Schlacken-
und aller andere Zement)) Zementröhren
Steine, roh oder abgerichtet:
aus 6. Schieferplatten, gesägt, auch geschliffen.
Anmerkung. Gespaltene Schieferplatten, auch
an den Rändern beschnitten, aber nicht weiter ge-
formt, werden mit 15 Kopeken für das Pud verzollt.
Steine jeder Art — andere als Halbedel- und Edel-
steine — auch Gips und Alabaster:
aus 2. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Verzie-
rung und Bildhauerarbeit, auch mit ge-
krümmten Flächen — aus Marmor, Serpen-
tinstein, Alabaster oder anderen harten po-
lierbaren Steinarten wie: Jaspis, Onyx,
Labrador, Granit, Gneis, Porphyr oder
Basalt:
b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und
Fugen, aber nicht polirt
aus 3. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Schnitz-
und Bildhauerarbeit, mit krummen oder nicht-
krummen Flächen, aus nicht besonders ge-
nannten Steinarten:
b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und
Fugen, aber nicht poliert.
Anmerkung zu Punkt 3. Die unter diesen
Punkt fallenden Steinmetzarbeiten werden nach
dem Zollsatze der lit. b verzollt, auch wenn sie
geschliffen sind.
1905.
Pud
Pud
Pud
14