Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26.Januar 
1903). 
Bezeichnung der Waren. 
  
Einheit. 
Zollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
aus 65 
aus 66 
aus 70 
Reichs= Gesetzbl. 
  
aus 4. Zement aller Art (Portlandzement, künstlicher 
oder natürlicher, Roman- ,gemischter, Schlacken- 
und aller andere Zement)) Zementröhren 
Steine, roh oder abgerichtet: 
aus 6. Schieferplatten, gesägt, auch geschliffen. 
Anmerkung. Gespaltene Schieferplatten, auch 
an den Rändern beschnitten, aber nicht weiter ge- 
formt, werden mit 15 Kopeken für das Pud verzollt. 
Steine jeder Art — andere als Halbedel- und Edel- 
steine — auch Gips und Alabaster: 
aus 2. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Verzie- 
rung und Bildhauerarbeit, auch mit ge- 
krümmten Flächen — aus Marmor, Serpen- 
tinstein, Alabaster oder anderen harten po- 
lierbaren Steinarten wie: Jaspis, Onyx, 
Labrador, Granit, Gneis, Porphyr oder 
Basalt: 
b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und 
Fugen, aber nicht polirt 
aus 3. gewöhnliche Steinmetzarbeiten ohne Schnitz- 
und Bildhauerarbeit, mit krummen oder nicht- 
krummen Flächen, aus nicht besonders ge- 
nannten Steinarten: 
b) mit sorgfältig bearbeiteten Flächen und 
Fugen, aber nicht poliert. 
Anmerkung zu Punkt 3. Die unter diesen 
Punkt fallenden Steinmetzarbeiten werden nach 
dem Zollsatze der lit. b verzollt, auch wenn sie 
geschliffen sind. 
1905. 
  
Pud 
Pud 
Pud 
14 
  
 
	        
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