Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
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Nummer Zollsatz 
des hn Benennung der Gegenstände für gwape 
andere, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter höhere Zollsätze fallen 150 
aus 710 Geschliffene oder polierte Platten oder Stücke aus Jet (Gagat), auch 
Kännelkohle und Nachahmungen von Jet. . . . ... .. . . . . . . . . .. 200 
711 Waren ganz oder teilweise aus Jet, Kännelkohle oder Nachahmungen 
von Jet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter höhere Zollsätze fallen . . . ... 200 
712 Waren ganz oder teilweise aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem, 
soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter 
höhere Zollsätze fallen . . . .. 150 
(713/4) Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem 
Ziegelton, ungebrannt oder gebrannt,) unglasiert: 
713 Hohlsteine, Lochsteine und Lochplatten, rauh oder glat 0,15 
Formsteine, rauh oder glatt . . .. .. . . ... 0,20 
714 andere. 
rauh (Hintermauerungssteine)) auch Scheuerziegel (Putzstein 0,05 
glatt (Verblendsteine . . . . . . .. 0,05 
aus 719 Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: 
Drainröhren . . . . ... frei 
721 Töpfergeschirr aus farbig sich brennendem Ton, durch Freiaufdrehen 
oder Pressen hergestellt: 
unglasiert: . .. ** frei 
glasiert, ein- oder mehrfarbig, auch durch Aufspritzen von Farbe 
oder in ähnlicher einfacher Weise bemalt . . . . . . .. 1 
Anmerkung. Gewöhnliches Znaimer Töpfergeschirr aus farbig 
oder weißlich sich brennendem Ton, glasiert, ein- oder mehrfarbig, 
auch durch Aufspritzen von Farbe oder in ähnlicher einfacher Weise 
bemalt, unterliegt ebenfalls der Verzollung nach Nr. 721 zum Satze 
von 1 Mark für 1 Doppelzentner, und zwar ohne Unterschied, ob 
es durch Freiaufdrehen oder durch Pressen oder Gießen in Formen 
hergestellt ist. Zu dem gewöhnlichen Töpfergeschirr dieser Art werden 
außer Töpfen, Kannen uud ähnlichen Gefäßen zum Wirtschafts- oder 
Gewerbegebrauch auch sonstige nicht fein geformte oder bemalte Gegen- 
stände des gewöhnlichen Hausbedarfs (z. B. Sparbüchsen in Gestalt 
von Tierköpfen und dergleichen) gerechnet. 
  
  
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