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Nummer Zollsat
. deutschen Benennung der Gegenstände für dexper
Tarifs Mark
738 bloß mit gepreßten Böden oder durch Schleifen, Pressen usw. gestalteten
oder verzierten Stöpseln:
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit
weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15
anderes .. . . . . . .. 12
739 in anderer Weise gepreßt, geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten,
geätzt oder gemustert:
gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit
weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15
andres ... 12
740 bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Ein-
brennen von Farben gemustert:
sogenanntes Silberglas (gewöhnliches, weiß durchsichtiges unge—-
schliffenes Hohlglas , das durch Ausschwenken des ganzen Innen-
raums mit Amalgam einen gleichmäßigen, spiegelnden Glanz
von silberähnlicher Farbe erhalten, jedoch keinerlei Nachbe-
arbeitung der Außenfläche erfahren hat und als Aufsteckkugeln
für Gartenpfähle, als Leuchter und dergleichen verwendet wird) 15
anderes hierher gehöriges Hohlglas 20
Anmerkung. Bei Hohlglas aller Art bleibt eine gering-
wertige Beflechtung mit Weiden eugeschälten oder geschälten), Baft
Binsen, Stroh oder Rohr oder eine Beklebung mit Blattmetall,
Zetteln oder dergleichen auf die Verzollung ohne Einfluß; auch wird
Hohlglas mit abgeschliffenen Böden, Rändern oder Stöpseln, mit
eingeriebenen Stöpseln, mit eingepreßten Gewinden, mit eingeblasener
oder eingeätzter Schrift oder Fabrikmarke oder mit eingeätzten Eich-
näichen. nicht als geschliffen, gepreßt, abgerieben, geätzt oder gemustert
verzollt.
(aus 741/2) Spiegel- und Tafelglas, anderweit im allgemeinen Tarife
nicht genannt, weder geschliffen noch poliert, geschnitten, gemustert,
gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, gefeldert
(sacettiert) oder belegt:
aus 741 nicht gefärbt, nicht undurchsichtig:
Spiegelglas, gegossenes und geblasenes . . . . .. 3
für 1 Doppel-
zentner
Rohgewicht
aus 742 Butzenscheiben ... 12