Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
Nummer Zollsatz 
des   
bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in 
allgemeinen 
Tarifs Franken 
aus 231 Feine Bürstenbinderwaren: 
a) in Fassungen aus poliertem Holz, aus Knochen 
oder Horn . . . ... .. . .. . . ... .. . .. . . . . . .. 100 kg 120 
Anmerkung zu Nr. 230 und 231. Die Wickelung oder Bin- 
dung der Fasern mit Draht bleibt ohne Einfluß auf die Tarifierung. 
238 Lithographiersteinen ........................ 3 
aus 243 Schiefer: 
aus c) ohne Rahmen oder in Rahmen aus einfachem Holz - 8 
255 Schmelztiegel, Retorten und andere feuerfeste Gegenstände 
aus Graphit, Ton, gemischt mit Quarzsand, Mag- 
nesit usw. .................................... — frei 
aus 258 Steingutwaren aller Art: 
a) weiß oder einfarbig, mit oder ohne erhabene Ver- 
zierungen 100 kg 10 
b) zwei= oder mehrfarbig, mit oder ohne erhabene 
Verzierunen . ... - 18 
259 Porzellanwaren: 
à) einfarbig, ohne erhabene Verzierungen: 
Isolatoren für elektrische Leitungen, Gegen- 
v stände für chemische Laboratoriin - 12 
die übrigen unter diesen Unterabschnitt fallenden 
Waren . .. .. . .. . .. - 15 
b) zwei-oder mehrfarbig oder mit erhabenen Verzierungen - 25 
e) vergoldet oder in anderer Weise verziert .. .. .. . » 30 
aus 261 Knöpfe und Perlen aus Ton, Porzellan oder Nachahmungen 
von Porzellan (Halbporzellan) . . .. . . .. .. . . .. . .. .... - 30 
265 Spiegelglas (Spiegel) aller Art ..... .... . .. . .... . ... - 25 
  
Anmerkung zu Nr. 265. Unter diese Nummer fallen einfache 
und gewoͤhnliche Spiegel in Rahmen aus gewöhnlichem, auch lackiertem 
Holz oder aus unedlen, auch verzinkten oder vernickelten Metallen, 
vorausgesetzt, daß die Länge der Spiegel 30 cm nicht übersteigt. 
  
  
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