Nummer Zollsatz
des
bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in
allgemeinen
Tarifs Franken
aus 231 Feine Bürstenbinderwaren:
a) in Fassungen aus poliertem Holz, aus Knochen
oder Horn . . . ... .. . .. . . ... .. . .. . . . . . .. 100 kg 120
Anmerkung zu Nr. 230 und 231. Die Wickelung oder Bin-
dung der Fasern mit Draht bleibt ohne Einfluß auf die Tarifierung.
238 Lithographiersteinen ........................ 3
aus 243 Schiefer:
aus c) ohne Rahmen oder in Rahmen aus einfachem Holz - 8
255 Schmelztiegel, Retorten und andere feuerfeste Gegenstände
aus Graphit, Ton, gemischt mit Quarzsand, Mag-
nesit usw. .................................... — frei
aus 258 Steingutwaren aller Art:
a) weiß oder einfarbig, mit oder ohne erhabene Ver-
zierungen 100 kg 10
b) zwei= oder mehrfarbig, mit oder ohne erhabene
Verzierunen . ... - 18
259 Porzellanwaren:
à) einfarbig, ohne erhabene Verzierungen:
Isolatoren für elektrische Leitungen, Gegen-
v stände für chemische Laboratoriin - 12
die übrigen unter diesen Unterabschnitt fallenden
Waren . .. .. . .. . .. - 15
b) zwei-oder mehrfarbig oder mit erhabenen Verzierungen - 25
e) vergoldet oder in anderer Weise verziert .. .. .. . » 30
aus 261 Knöpfe und Perlen aus Ton, Porzellan oder Nachahmungen
von Porzellan (Halbporzellan) . . .. . . .. .. . . .. . .. .... - 30
265 Spiegelglas (Spiegel) aller Art ..... .... . .. . .... . ... - 25
Anmerkung zu Nr. 265. Unter diese Nummer fallen einfache
und gewoͤhnliche Spiegel in Rahmen aus gewöhnlichem, auch lackiertem
Holz oder aus unedlen, auch verzinkten oder vernickelten Metallen,
vorausgesetzt, daß die Länge der Spiegel 30 cm nicht übersteigt.
6°