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Der Steuersatz vermindert sich auf die Hälfte dieser
Sätze, wenn das Ladegewicht des Wagens 5 Tonnen nicht
übersteigt. Er erhöht sich auf das Einundeinhalbfache,
wenn das Ladegewicht über 10 Tonnen aber nicht mehr
als 15 Tonnen beträgt. Für je weitere 5 Tonnen Lade-
gewicht tritt die Hälfte des Satzes hinzu.
1 2 3 4
Steuersatz Berechnung
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom der
Stempelabgabe.
Hundert Tausend Mark Pf.
.
(6.) b) Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffsverkehre
zwischen inländischen Häfen und ausländischen Häfen
der Nord und Ostsee, des Kanals oder der nor-
wegischen Küste............................. ————---—-10
Wenn eine Urkunde über die Ladung eines ganzen
Schiffsgefäßes lautet, wird bei einem Frachtbetrage von der einzelnen Ur-
von nicht mehr als 25 Mark das Doppelte, bei kunde; falls diese jedoch über die Ladung
höheren Beträgen das Fünffache und, sofern es sich mehrerer Schiffsegefäße
um Schiffe mit einem Reinraumgehalte von über oder Eisenbahnwagen
200 Kubikmeter handelt, bei einem Frachtbetrage lautet, von jeder
von nicht mehr als 25 Mark das Fünffache, bei Schiffe, oder Eisenbahnwagenladungen,
höheren Beträgen das Zehnfache der zu a und b · je zwei Schmalspurwagen
bezeichneten Sätze erhoben. die auf ein
Frachtpapier abgefertigt sind,
c) Konnossemente, Frachtbriefe, Ladescheine, Einlieferungs- 6 Frachtpapier
Ladescheine im Schiffsverkehre, soweit sie nicht unter a eine Eisenbahnwagen-
und b fallen, wenn die Urkunde über die Ladung zu rechnen ebenso sind, wenn die
eines ganzen Schiffsgefäßes lautet 6 Eisenhahnverwaltung
bel einem Frachtbetrage von nicht mehr als statt eines Wagens mehrere zur Verfügung stellt,
25 Mark. — — — 20
bei höheren Beträgen . — — — 50 diese
und sofern es sich um Schiffe mit einem Raumgehalte bahnwagenladung
von über 150 Tonnen handelt — gleichzuachten.
e) Die Abgabe ist für
bei, ginem „Frachtbetrage von nicht mehr als jede Sendung einmal
Mark. .. .. .. .. . .. .. .. ... .. . .. . . . .. — — — 5 zu entrichten
bei höheren Beträgen — — 1 —
Dem Frachtbetrag im Sinne dieser Vorschrift ist «
der Schlepplohn hinzuzurechnen, sofern er neben der
Fracht zu zahlen ist.
d) Frachtbriefe im inländischen Eisenbahnverkehre, wenn
die Urkunde über die Ladung eines ganzen Eisenbahn-
wagens lautet 1
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als
25 Mark. — — — 20
bei höheren Beträgen ... — — — 50