Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
                                               728 — 
  
  
  
  
  
  
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Steuersatz Berechnung 
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom der 
Hun. Tau-! Stempelabgabe. 
dert!seend;T Mark] Pf. 
(9.) Aufsichtsrats gemachten Vergütungen (§ 63)  
  
nicht mehr als 5 000 Mark ausmacht. Uber- 
steigt die Gesamtsumme der Vergütungen 
5000 Mark, so wird die Abgabe nur in- 
soweit erhoben, als sie aus der Hälfte des 
5000 Mark übersteigenden Betrags gedeckt 
werden kann. 
Werden Tagegelder im Betrage von mehr 
als fünfzig Mark für den Tag gezahlt, so 
ist der Mehrbetrag als versteuerbare Tantieme 
betrachten. Reisegelder, die den Betrag 
er baren Auslagen übersteigen, werden eben- 
falls als Tantiemen betrachtet. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
— — 
  
  
— ---= 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
  
— — 
  
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs--Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.
	        
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