Nummer
des
schwedischen
allgemeinen
Tarifs.
— 794 —
Benennung der Gegenstände.
Ver-
zollungs-
maßstab.
Zollsatz
Kronen.
Öre
aus 87
aus 88
99
100
101
110
aus 140
142
Zelluloid, verarbeitet, mit Ausnahme von Tasten, Messer-
griffen und Material dazu: ohne Verbindung mit
anderen Stoffen
Zement, einschließlich der Behältnisse, mit Ausnahme von
Eisenschlackenzement . ...
Elektrometer . . . ...
Elektrische Glühlampen
Elektrische Maschinen: Dynamomaschinen, Elektromotore
und Transformatoren sowie Teile davon ...... . ...
Etuis mit oder ohne Zubehör, von zusammengesetztem
oder im allgemeinen Tarif anderweit nicht als bearbeitet
aufgeführtem Material: «
mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teil-
weise überzogen oder damit ausgestattet oder in Ver—
bindung mit Zelluloid oder ähnlichen Formerstoffen
andere . . ..
Anmerkung. Bei Prüfung der Frage, ob ein Etui,
weil es aus zusammengesetztem Material besteht, nach
Nr. 107 zu verzollen ist, bleiben Schließvorrichtungen
(kleine Schlößchen nebst zugehörigen Schlüsseln, Schlüssel-
schildern und dergleichen) außer Betracht.
Firnis, außer Spirituslack . . . ..
Gänse, lebende..................
Farben und Farbstoffe:
Alizarin, Anilin und andere Teerfarben
Anmerkung zu Nr. 142 und 145. Teerfarbstoffe
sind zollfrei, auch wenn sie geringe Mengen von Stoffen,
wie z. B. Essigsäure, Azetin, Sulfide — jedoch nicht
Alkohol — enthalten, deren Beimischung lediglich bezweckt,
den Farbenton zu mildern oder zu fixieren oder die
Fällung im Bade zu verhindern oder auch der Farbe
andere derartige Eigenschaften zu geben, welche sie für
ihre Verwendung geeigneter machen.
kg
100 kg
100 Kronen
kg
100 Kronen
10
15
frei
frei
80
60
50
30