IX. Forststrafgesetz 8 10. 363
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urtheilt worden ist, sich innerhalb Jahresfrist von der Verkündung
des Strafurtheils an abermals einer dieser Handuldig
macht. »
lungegoysigdiebstähle an Raff- und Leseholz von nicht mehr
als einer Traglast bleiben hinsichtlich des Rückfalles außer
Betracht.
§ 10. (Jugendliches Alter.) Der in § 57 des Reichsstrafgesetzbuchs
vorgesehene Strafmilderungsgrund des jugendlichen
Alters findet bei der Bestrafung von Forstdiebstählen,
die mit Geldstrafe bedroht sind, keine Anwendung.
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§ 9. 1) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Rückfall beziehen
sich auf alle Arten des Forstdiebstahls, der Begünstigung und der Hehlerei.
Unter Ersterem sind jedoch nur Entwendungen von Forstprodukten, nicht
auch andere Zuwiderhandlungen gegen das Forstgesetz oder gemeine Diebstähle
verstanden. 4
2) Ob die Vorbestrafung wegen vollendeten oder versuchten Forstdiebstahls
oder wegen Beihülfe oder Begünstigung oder Hehlerei erfolgt ist,
kommt beim Rückfall nicht in Betracht. Erst die neue, zur Aburtheilung
vorliegende That verleiht dem Rückfallsdelikt seinen strafrechtlichen Charakter,
welches danach entweder als Rückfall in den Forstdiebstahl (8 3), oder als
Rückfall in die Begünstigung oder Hehlerei (§ 8 Abs. 3 und 4) erscheint.
Wegen Rückfalls in den großen Forstdiebstahl und in den Erwerbsfrevel
vgl. § 5 Note 2 und § 6 Note 2 4
3) Zur Begründung des Rückfalls ist der Vollzug des vorausgegangenen
Urtheils nicht erforderlich, es genügt dessen Verkündung bezw.
Zustellung des Strafbefehls (§5 38); auch ist nicht nothwendig, daß die
Frist zum Einspruch bereits abgelaufen sei. — Ueber öffentliche Verkündung
vgl. § 40 St.-P.-O. "
4) Die Entwendung von Raff= und Leseholz in der angegebenen
Menge bleibt bezüglich der Frage des Rückfalls ganz außer Betracht, mag
solche den Gegenstand der neuen oder einer früher bestraften That bilden,
und mag das Holz auch mittels eines Werkzeuges gewonnen sein: O.-L.-G.
17. Nov. 90 A. 57 S. 37. Nach § 119 F.-G. wird darunter das natürlich
abgestorbene, geringe Holz verstanden, welches entweder auf dem Boden
liegt oder mit der Hand ohne Anwendung von Werkzeugen gewonnen
werden kann; es erstreckt sich aber nicht auf abgestorbenes Holz, welches
über 5 Zoll Dicke hat, und auch nicht auf Lager= und Windfallholz. Nach
§ 22 das. dürfen beim Sammeln von Leseholz dürre Aeste mit der Hand
ohne Anwendung von Werkzeugen abgenommen werden.
5) Abs. 2. J. M. 5. Dez. 92 Nr. 24417 über den Eintrag in die
Rückfallsregister
3 10. 1) Nur die im § 57 vorgesehene Strafermäßigung, sowie die
Zulässigkeit eines Verweises ist in den mit Geldstrafe bedrohten Fällen