Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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stücken  im  Wege  der  Zwangsenteignung  zu  erwerben,  welche  nach  dem  von  Uns  genehmigten
  allgemeinen  Plane  für  dieses  Unternehmen  erforderlich  sind.

Nach  §.  5  der  Konzessionsurkunde  ist  der  Bau  der  Bahn  nach  Maßgabe  der  Vorschriften
  vorzunehmen,  welche  in  der  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Deutschlands
vom  5.  Juli  1892  (publizirt  im  Reichsgesetzblatt  vom  21.  Juli  1892)  enthalten  sind.
Die  Bahn  soll  auf  dem  Bahnhof  in  Meckenbeuren  mit  der  Staatsbahn  durch  ein  Gleis
Verbindung  erhalten;  sie  führt  an  den  Weilern  Habacht  und  Bechlingen  vorüber,  die
Staatsstraße  zweimal  überschneidend,  nach  Tettnang,  wo  der  Bahnhof  hinter  die  Kirche
zu  liegen  kommt.

In  dem  Verfahren  zum  Zwecke  der  Zwangsenteignung  wird  die  Lokalbahn-Aktiengesellschaft
  in  München  durch  jedes  ihrer  Vorstandsmitglieder,  Ingenieur  Theodor  Lechner
und  Ingenieur  Viktor  Krüzner,  beide  in  München  wohnhaft,  vertreten.

Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Königliche  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen
bestellt.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  1.  Mai  1895.

Wilheln.
Mittnacht.  Faber.  Sarwey.  Riecke.  Schott  v.  Schottenstein.  Pischek.

Hekanntmachung  des  Jastizministeriums,
betreffend  die  Ernennung  von  Mitgliedern  des  künstlerischen  Sachverständigenvereins
für  Württemberg,  Baden  und  Hessen.  Vom  6.  Mai  1895.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  6.  Mai  d.  J.  allergnädigst  geruht,

den  in  den  Ruhestand  getretenen  Direktor  der  Kunstschule  in  Stuttgart,  von  Schraudolph,
  seinem  Ansuchen  gemäß  der  Funktion  als  Vorsitzenden  des  nach  dem  Reichsgesetz
vom  9.  Januar  1876  gebildeten  künstlerischen  Sachverständigenvereins  für  Württemberg,
Baden  und  Hessen  zu  entheben  und

den  Professor  von  Donndorf  an  der  Kunstschule  in  Stuttgart,  seitheriges  Mitglied
des  genannten  Sachverständigenvereins,  zum  Vorsitzenden  dieses  Vereins  zu  ernennen,  sodann