Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
  
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21.  Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließbarer Räume 
empfiehlt sich auch die Anwendung des Formaldehydgases; sie eignet 
sich zur Vernichtung von Krankheitskeimen, die an freiliegenden Flächen 
oberflächlich oder nur in geringer Tiefe haften. Vor Beginn der Des- 
infektion sind alle Undichtigkeiten der Fenster, Türen, Ventilations- 
öffnungen und dergleichen genau zu verkleben oder zu verkitten. Es 
ist überhaupt die größte Sorgfalt auf die Dichtung des Raumes zu 
verwenden, da hiervon der Erfolg der Desinfektion wesentlich abhängt. 
Auch ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitung oder sonstige 
Anordnung der in dem Raume befindlichen Gegenstände dafür zu 
sorgen, daß der Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer 
Ausdehnung trifft. 
Für je 1 Kubikmeter Luftraum müssen mindestens 5 Gramm 
Formaldehydgas oder 15 Kubikzentimeter Formaldehydlösung (Form- 
aldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) und 
gleichzeitig etwa 30 Kubikzentimeter Wasser verdampft werden. Die 
Öffnung der desinfizierten Räume darf frühestens nach vier Stunden, 
soll aber womöglich später und in besonderen Fällen (überfüllte Räume) 
erst nach sieben Stunden geschehen. Der überschüssige Formaldehyd ist 
vor dem Betreten des Raumes durch Einleiten von Ammoniakgas zu 
besetigen 
Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von ge- 
prüften Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden. 
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände, 
die Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als des- 
infiziert gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken be- 
schmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß 
den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren. 
22.  Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen Möbeln 
sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen 
abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung 
befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung verwendbar. 
Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während 
dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die 
vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
23.  Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder 
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter 
einander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume 
befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, 
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
24.  Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 
2 Meter Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen,
	        
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