Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
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A7. Gemeine. 
Landheer: Obergefreiter, Gefreiter, überzähliger (Hilfs-) Hoboist, Hornist 
und Trompeter, Spielleute, Sanitätsgefreiter, Sanitäts- 
soldat, Ökonomiehandwerker, Militärkrankenwärter, Militär- 
bäcker, sächsische Militärmüller. 
Marine: Gemeine mit Obermatrosen- und Matrosenrang. 
A 8. Militärküster, Büchsenmacher, Sattler. 
Landheer: Divisions- und Garnisonküster, Büchsenmacher, Waffenmeister, 
Sattler, Zeughausbüchsenmacher, Botenmeister und Bote 
beim Reichsmilitärgerichte, Militärgerichtsbote. 
Marine: Marinegerichtsbote, Küster, Büchsenmacher, Steuermann, 
Maschinist, Lotse I. Klasse, Hafenlotse, Lotse II. Klasse, 
Untersteuermann, Materialienverwalter beim Lotsen- und 
Seezeichenwesen, Vorsteher des Brieftaubenwesens. 
  
(Nr. 3327.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts--Etats für die Schutzgebiete 
auf das Rechnungsjahr 1907. Vom 17. Mai 1907. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushalts-Etat der Schutz- 
gebiete auf das Rechnungsjahr 1907 wird in Einnahme und Ausgabe auf 
104 245 009 Mark festgesetzt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Wiesbaden, den 17. Mai 1907. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow.
	        
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