Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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Nummer 
  
des Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. MarK. 
aus 110 Zedewieh: 
geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet . . . . . . 14 
gespickt oder sonst einfach zubereitet . . . . 20 
aus 126  Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und Gänsen, 
Rindsmark und andere schmalzartige Fette) ausgenommen Oleomargarin 10 
127 Schweine- und Gänsefett, roh (uneingeschmolzen, unausgepreßt), mit Aus- 
nahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner 
Grieben zum Genuß . . . . . . . . . . 5 
aus 162 Mehl aus Getreide mit Ausnahme von Hafer, auch gebrannt oder ge. 
röstet .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10,20 
aus 180 Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt (sterilisiert), in Fässern 
oder Kesselwagen, mit einem Weingeistgehalte von nicht mehr als 
14 Gewichtsteilen in 100 . .  .  .  .  .  . 20 
aus 185 Obstwein (auch in Gärung begriffener Obstmost) in Fässern  .  .  .  .  .  .  .  . 3 
198 Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, Zucker 
oder dergleichen . . . . .  . 10,20 
aus 219 Nahrungs- und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Getränke) in 
luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich unter höhere 
Zollsätze fallen: 
Aprikosenmus ohne Zusatz von Zucker oder Sirup, in Blechgefäßen 
von mindestens 5 Kilogramm Gewicht . . . . . . . . . . . 5 
Tomatenkonserven; Oliven, auch in Essig, Öl oder Salzwasser eingelegt 30 
andere Nahrungs und Genußmittel, ausgenommen Milch und Rahm 
in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich 
unter höhere Zollsätze fallen . . .  . 60 
  
 
	        
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