Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

— 350 — 
  
  
Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
(aus 777/843) Eisen und Eisenlegierungen: 
782 Nicht schmiedbarer Guß, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt, roh: 
 von mehr als 1 Doppelzentner. 2,50 
bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 40 Kilogramm bis 
 1 Doppelzentner .  . .  . .  . . 3 
von 40 Kilogramm oder darunter 3,50 
797 Eisenbahnachsen, Eisenbahnradeisen (Naben, Radreifen, Radgestelle, Rad- 
kränze), Eisenbahnräder, Eisenbahnradsätze   . . . . . . . .          2,50 
800 Eisenbauteile (Eisenkonstruktionen) aus schmiedbarem Eisen, auch mit Anstrich 
versehen .  .  .  .  .  . 4,50 
aus 820 Eisenbahnlaschenschrauben, Schwellenschrauben, Spurstangen, Klemmplatten, 
Hakennägel, Isolatorstützen: 
roh .  .  .  .  .  .  .  . 3 
Schrauben und Niete von mehr als 13 Millimeter Stiftstärke; Schrauben- 
muttern und Unterlegscheiben für Schrauben; Hufeisen, Schraub- und 
Steckstollen: 
roh .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5 
aus 821  Eisenbahnwagenbeschläge, Eisenbahnweichen- und Signalteile, roh . .  . .  . .  6 
  
Eisenbahnpuffer, roh  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  3    ..