Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

— 352 — 
  
  
Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs Mark. 
829 Ketten (mit Ausnahme der Fahrradketten) und Teile von solchen: 
roh: 
zur Kettenschleppschiffahrt .  .  .  .  .  .  .  1,50 
andere .  .  .  .  .  . 5 
bearbeitet . . . . .  . 15 
aus 389 Federn, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt: 
an sich feine (Perrücken-, Handschuh-, Hut- und ähnliche Federn) 
sowie alle polierten, vernickelten, lackierten, vernierten oder sonst 
weiter als durch bloßes Abschleifen bearbeiteten Federn 20 
andere: 
roh .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . . 6 
bloß abgeschliffen . .  .  .  .  . 10 
(aus 869 bis 880) Kupfer und Kupferlegierungen: 
875 Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her- 
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht, 
auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egoutteure), glatt oder 
gerippt, mit oder ohne Wasserzeichen . . . . . .  . 18 
aus 891  Sprechmaschinen (Phonographen) einschließlich der mit ihnen in fester 
Verbindung stehenden elektrischen Maschinen .  .  .  .  . 40 
aus 894  Verbrennungsmotoren und Explosionsmotoren, für Motorfahrräder, bei 
einem Reingewichte der Maschine von 40 Kilogramm oder darunter .  . 75 
  
 
	        
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