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Nummer Zollsatz
deutschen Benennung der Gegenstände. für
allgemeinen 1 Doppelzentner
Tarifs Mark.
829 Ketten (mit Ausnahme der Fahrradketten) und Teile von solchen:
roh:
zur Kettenschleppschiffahrt . . . . . . . 1,50
andere . . . . . . 5
bearbeitet . . . . . . 15
aus 389 Federn, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt:
an sich feine (Perrücken-, Handschuh-, Hut- und ähnliche Federn)
sowie alle polierten, vernickelten, lackierten, vernierten oder sonst
weiter als durch bloßes Abschleifen bearbeiteten Federn 20
andere:
roh . . . . . . . . . . . . . . . 6
bloß abgeschliffen . . . . . . 10
(aus 869 bis 880) Kupfer und Kupferlegierungen:
875 Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her-
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht,
auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egoutteure), glatt oder
gerippt, mit oder ohne Wasserzeichen . . . . . . . 18
aus 891 Sprechmaschinen (Phonographen) einschließlich der mit ihnen in fester
Verbindung stehenden elektrischen Maschinen . . . . . 40
aus 894 Verbrennungsmotoren und Explosionsmotoren, für Motorfahrräder, bei
einem Reingewichte der Maschine von 40 Kilogramm oder darunter . . 75