Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

Vom  Zuge  aus
gesehen  steht  der
Flügel  des  ein—
flügligen  Sig—
nals  oder  der
oberste  Flügel
der“  mehrflügligen
  Signale
schräg  aufwärts
nach  rechts  (unter
einem  Winkel
von  etwa  45
Grad).

Signal  8.

Fahrt  frei:
a)  für  das  durchgehende  Gleis:

bei  Tage:

    

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Vom  Zuge  aus
gesehen  stehen  beide
Flügel  des  zweiflügligen
  oder  die
beiden  oberen  Flügel
  des  dreiflügligen
  Signals
schräg  aufwärts
nach  rechts  (unter
einem  Winkel  von
etwa  45  Grad).

 

 

b)  für  ein  abzweigendes  Gleis:

bei  Tage:

 

 

   

 

 

 

 

 

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.

KN

 

Dem  Zuge  entgegen
  grünes
Licht  der  Laterne
des  einflügligen
Signals  dder
der  obersten  Laterne
  der  mehrflügligen
  Signale.


  
    
   
   

Dem  Lugeentgegen
  grünes  Licht
beider  Laternen
des  zweiflügligen
oder  der  beiden
oberen  Laternen
des  dreiflügligen
Signals.