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Verzeichnis
derjenigen
Verwaltungsbehörden Deutschlands und der Schweiz, deren
Beurkundungen zum Gebrauch im Gebiete des anderen Landes
keiner Beglaubigung bedürfen.
Deutsches Reich.
A. Reichsbehörden.
1. Das Auswärtige Amt.
2. Die Gouverneure in den Schutzgebieten, der Vizegouverneur in Ponape (Ost- Karolinen),
die Bezirksamtmänner in Jap (West-Karolinen), Saipan (Marianen) und Jaluit
(Marschall-Inseln).
B. Behörden der Bundesstaaten.
I. Königreich Preußen. 1. Die Regierungspräsidenten.
2. Der Polizeipräsident in Berlin.
II. Königreich Bayern. 1. Das Staatsministerium des Königlichen
Hauses und des Äußern.
2. Die Kreisregierungen.
III. Königreich Sachsen. 1. Das Ministerium der auswärtigen An-
gelegenheiten.
2. Die Kreishauptmannschaften.
IV. Königreich Württemberg. 1. Das Ministerium der auswärtigen An-
gelegenheiten.
2. Die Kreisregierungen.
V. Großherzogtum Baden. Das Ministerium des Großherzoglichen Hauses
und der auswärtigen Angelegenheiten.
VI. Großherzogtum Hessen. Das Staatsministerium.
VII. Großherzogtum Mecklenburg- Das Ministerium der auswärtigen Angelegen-
Schwerin. heiten.
VIII. Großherzogtum Sachsen. Das Staatsministerium.