Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

41 
Reichs - Gesetzblatt 
Nr 9. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue  Ausgabe der dem Internationalen  Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 41. 
  
(Nr. 3296.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Über- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 
16. Februar 1907. 
Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
I4. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (Ausgabe von 1906, Reichs-Gesetzbl. von 1906 
S. 403), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in 
der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport 
mitgeteilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
Ausgabe vom Jannuar 1907. 
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militäreisenbahn. 
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbabnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß: 
der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahnen. 
Reichs- Gesetzbl. 1907. 11 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Februar 1907.
	        
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