IV. Italienischer Verwaltungen.
34. Die von der Generaldirektion der italienischen Staatsbahnen betriebene
Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 118, 119, 120, 121.
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27, 28.
Italien, Ziffer 5, 6.
Berlin, den 16. Februar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.