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die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten
die Genehmigung zur Beisetzung von Bischöfen in ihren Kathedral-
kirchen und von Pfarrern in ihren Pfarrkirchen;
die Ermächtigung zur Erhebung von Brückengeld, Fährgeld;
die Bezeichnung der Gewässer, welche als schiff- oder flößbar an-
zusehen sind
die Erlaubnis zu baulichen Vorrichtungen in derartigen Gewässern
und die Erlaubnis, aus denselben Wasser abzuleiten;
die Ausräumung der nicht schiffbaren Kanäle und Flüsse sowie
die Unterhaltung der dazu gehörigen Dämme und Kunstbauten;
die Verteilung des Wassers zwischen Industrie und Landwirtschaft
an nicht schiff- oder flößbaren Wasserläufen;
die Genehmigung von Verträgen, durch welche Holzberechtigungen
gegen Abtretung von Waldgrundstücken abgelöst werden;
die Festsetzung des Meist- und Mindestbetrags des für den Besuch
der höheren Schulen zu erhebenden Schulgeldes.
2. Die Befugnis zum Erlasse von Geldstrafen und sonstigen Vermögens-
strafen oder Vermögensnachteilen, welche durch gerichtliche Entscheidung
oder im Verwaltungswege verhängt sind, und die Befugnis zur Ge-
währung der Rehabilitation;
die Befugnis zum Erlasse von Steuern, Gebühren, Gefällen,
zur Niederschlagung von Kassendefekten und fiskalischen Forderungen
sowie die Befugnis zur Genehmigung nachträglicher Abänderung für
den Landesfiskus und für die Bezirke abgeschlossener Verträge;
die Befugnis zur Bewilligung eines den Zeitraum von vier
Monaten übersteigenden Strafaufschubs in den Fällen des § 488 der
Strafprozeßordnung.
3. Die Ernennung der Präsidenten der Vereine zu gegenseitiger Unter-
stützung;
die Ernennung der Mitglieder der Spezialkommissionen für die
Austrocknung von Sümpfen und ähnlichen Arbeiten von öffentlichem
Interesse;
die Entscheidung im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen
dem Bischof und einem Gemeinderate hinsichtlich der Ausgaben einer
Kirchenfabrik;
die Genehmigung der von den Bischöfen vorgenommenen
Ernennungen zu geistlichen Ämtern und die Genehmigung der
Abberufung von solchen Ämtern;
die Bestätigung der Ernennung und der Abberufung protestantischer
Pfarrer;
die Genehmigung der Wahlen der Präsidenten der protestantischen
Konsistorien, die Ernennung der geistlichen Inspektoren der Kirche
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