Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Klasse  5.
  5400  —    6000  —  6600  —  7200  ℳ.
Direktor  des  Deutschen  Instituts  für  egyptische  Altertumskunde  in  Kairo.

Klasse  6.
4800  —  5400  —    6000  —    6600  —  7200  —  7800  ℳ.
Konsuln.
Klasse  7.
  6300  ℳ.

Erste  Botschaftssekretäre  und  Erster  Botschaftsdragoman  in  Constantinopel.

Klasse  8.
  8000  —  9000  —    10000  —    11000  —    12000  ℳ.
Diplomatische  Agenten  und  Generalkonsuln,  Ministerresidenten.

Klasse  9.

  18000  ℳ.
Gesandte.

Klasse  10.

  20000  ℳ.
Botschafter.

Bei  Berechnung  des  pensionsfähigen  Diensteinkommens  tritt  für  die  Beamten
zu  Klasse  1  bis  8,  auch  wenn  sie  Anspruch  auf  freie  Dienstwohnung  haben,  dem
erdienten  Gehalte  der  pensionsfähige  Teil  des  Wohnungsgeldzuschusses  für  die  Inlandsbeamten
  hinzu,  und  zwar

für  die  Beamten  zu  Klasse  1  nach  Tarifklasse  VI,
für  die  Beamten  zu  Klasse  2  und  3  nach  Tarifklasse  V,
für  die  Beamten  zu  Klasse  4  bis  7  nach  Tarifklasse  III,
für  die  Beamten  zu  Klasse  8  nach  Tarifklasse  II.