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April, Mai und Juni 1913 alle Ausgaben zu leisten, die zur Erhaltung gesetz-
lich bestehender Einrichtungen und zur Durchführung gesetzlich beschlossener Maß-
nahmen erforderlich sind) ferner die rechtlich begründeten Verpflichtungen der
Schutzgebiete zu erfüllen und endlich die auf Grund der Bewilligungen für das
Rechnungsjahr 1912 getroffenen Maßnahmen zum Schutze deutscher Interessen
anläßlich der politischen Unruhen in China sowie Bauten, für die durch den
Etat eines Vorjahrs bereits Bewilligungen stattgefunden haben, fortzusetzen.
2.
Ferner können von den durch den Entwurf des Haushaltsetats für die
Schugebiete auf das Rechnungsjahr 1913 angeforderten Summen verausgabt
werden:
1. bei den fortdauernden Ausgaben des ostafrikanischen Schutzgebiets —
Kapitel 3 Titel 1 — zinslose Vorschüsse bis zum Höchstbetrage von
250 000 Mark
an die Ostafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund des 9 13 des
in der Beilage zum Etatsentwurf abgedruckten, mit dieser Gesellschaft
vereinbarten Vertrags, betreffend die Ubernahme des Flottillenbetriebs;
.l bei den einmaligen Ausgaben des südwestafrikanischen Schutzgebiets —
Kapitel 1 Titel 13 —:
Darlehn an den Bezirksverband Lüderitzbucht. 100 000 Markz;
3. bei den Ausgaben des außerordentlichen Etats für das südwestafrikanische
Schutzgebiet — Kapitel 1 Titel 2 —:
Umbau der Bahnstrecke Karibib-Windhuk sowie Bau der Nord—
Südbohn 9 000 000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Verlin im Schloß, den 17. März 1913.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
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Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.