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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Ubereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Eiste. S. 188.
–.
(Nr. 4198.) Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Uberein-
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 25. März 1913.
D. dem Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf die es Anwendung findet
(Reichs-Gesetzbl. S. 233ff. von 1912), ist unter Berücksichtigung der inzwischen
eingetretenen Anderungen neu aufgestellt worden:
HListe der Eisenbahnstrecken,
auf die
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet.
Ausgabe vom 1. Januar 1913.
Deutschland.
A. Von deutschen Derwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.
I. Staats= und unter Staatsverwaltung
stehende Eisenbahnen.
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
2. Militär-Eisenbahn.
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen —
einschließlich der gemeinschaftlich mit ihnen
betriebenen Großherzoglich Hessischen Staats-
eisenbahnen und einschließlich der Dampf-
fährenverbindung über die Ostsee zwischen
Saßnitz und Trelleborg — sowie die unter
Reichs-Gesetzbl. 1913.
Ausgegeben zu Berlin den 7. April 1913.
preußischer Staatsverwaltung stehenden Pri-
vatbahnen, mit Ausschluß:
der oberschlesischen schmalspurigen Lweig-
bahnen;
— wegen der Dampffährenverbindung Saß-
nitz-Trelleborg siehe B. VII, 142.
4. Königlich Bayerische Staatseisenbahnen nebst
den von ihnen betriebenen Lokalbahnen Augs-
burg—Haunstetten und Röthenbach b. L.—
Weiler, jedoch mit Ausschluß der Lokal-
bahnen:
a) Augsburg—Göggingen— Pfersee;
b) Augsburger Lokalbahn;
I) Berchtesgaden-Königssee.
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