Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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Steuersatz Berechnun 
9 
Nr. Gegenstand der Besteuerung zn.) on der Stenpelabgabe 
dertF send Mark' DTif. 
(1.)) das Einbringen von nicht in Geld 
bestehendem Vermögen in eine Ge- 
sellschaft der unter a, b bezeichneten 
Art bei ihrer Errichtung oder in eine 
bereits bestehende Gesellschaft dieser 
Art, 
soweit zu dem eingebrachten Ver- 
mögen gehören 
1. im Inland gelegene Grundstücke 
und Berechtigungen, für welche 
die sich auf Grundstücke beziehen- 
den Vorschriften gelten 8 — — — 
2. Patentrechte, Gebrauchsmuster- 
rechte und sonstige gewerbliche 
Schuhrechte sowie Urheberrechte k/ 6 bes entgelte, ernchlihlch brr aus 
auer WVVIEWW4WW 8 — — — inlage ruhenden, au le 
5 ĩchaã Gesellschaft übergehenden Verbind- 
WITH-« ch 
Abs. 2 bezeichneten Art über im Funichen raukecakgenen Kskan 
Jnland gelegene Grundstücke und — 723 utgelt aus den 
Berechtigungen, für welche die . - 
sich auf1mktücke beziehenden W engebrachten Ver- 
Vorschriften gelten, ... . . . . ... 22882“ — — — 
4. Rechte auf Auflassung von im 
Inland gelegenen Grundstücken 
und Berechtigungen, für welche 
die sich auf Grundstücke beziehen- 
den Vorschriften gelten 38 — — — 
soweit zu dem eingebrachten Vermögen 
außerhalb Landes gelegene unbeweg- 
liche Sachen und ebendaselbst befind 
liche bewegliche Sachen, welche Zu- 
behör der ersteren sind, gehöreen—HH 3— 
soweit das eingebrachte Vermögen aus 
sonstigen beweglichen Vermögens- 
gegenständen besteht, ........... ½ – — — J des Entgelts, einschließlich des Wertes 
der ausbedungenen Leistungen und 
vorbehaltenen Nutzungen, oder, 
m 
ertrage he / 
soweit das eingebrachte Vermögen aus « des eingebrachten Vermögens) 
anderen als den vorher bezeichneten 
Forderungsrechten bestet.. ½0— — — des Wertes der Forderungen. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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