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18
a
Nr.
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
Steuersatz
vom
Tau-
send
Mark
Vi.
Berechnung
der Stempelabgabe
Lotterielose.
Lose öffentlicher Lotterien sowie Ausweise
über Spieleinlagen bei öffentlich veran-
stalteten Ausspielungen von Geld- oder
anderen Gewinnen:
a) inländisssseaee .... . ...
b) ausländischee ...
Befreit sind:
Lose der von den zuständigen Behör-
den genehmigten Ausspielungen und
Lotterien, sofern der Gesamtpreis der
Lose einer Ausspielung die Summe von
einhundert Mark und bei Ausspielungen
zu ausschließlich mildtätigen Zwecken die
Summe von fünfundzwanzigtausend
Mark nicht übersteigt.
Frachturkunden.
Frachturkunden, wenn sie im Inland aus-
gestellt oder behufs Empfangnahme oder
Ablieferung der darin bezeichneten Sen-
dung im Inland vorgelegt oder aus-
gehändigt werden, und zwar:
a) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen in-
ländischen und ausländischen See-
häfen oder zwischen Häfen an in-
ländischen Wasserstraßen und aus-
ländischen Seehäfen, soweit sie
nicht unter b fallen .. .
b) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen in-
ländischen Häfen und ausländi-
schen Hafen der Nord= und Ost-
see, des Kanals oder der norwegi-
schen Küftte
Wenn eine Urkunde über die
Ladung eines ganzen Schiffsge-
fäßes lautet, wird bei einem Fracht-
betrage von nicht mehr als 25 Mark
das Doppelte, bei höheren Be-
trägen das Fünffache und) sofern
10
bei inländischen Losen vom plan-
mäßigen Preise (Neunwert) sämt-
licher Lose oder Ausweise mit
Ausschluß des auf die Reichs-
stempelabgabe entfallenden Be-
trags; bei ausländischen Losen von
dem Preise der einzelnen Lose in
Abstufungen von 1 Mark fäür je
1 Mark oder einen Bruchteil des
Betrags.
von der einzelnen Urkunde; falls
diese jedech über die Ladung
mehrerer Schiffsgefäße oder Eisen-
bahnwagen lautet, von jeder
Schiffs= oder Eisenbahnwagen-
ladung.
Je zwei Schmalspurwagen, die
auf ein Frachtpapier abgefertigt
108“