Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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(Nr. 4281.) Bekanntmachung über die Ratifikation der am 23. September 1910 in Brüssel 
unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen durch Portugal und die Hinter- 
legung der Ratifikationsurkunden. Vom 11. August 1913. 
D. im Reichs-Gesetzblatt von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. Sep- 
tember 1910 in Brüssel unterzeichneten Ubereinkommen, nämlich: 
1. Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln 
über den Zusammenstoß von Schiffen, 
2. Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln 
über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot, 
sind von Portugal ratifiziert worden; die Hinterlegung der Ratifkations-= 
urkunden ist am 25. Juli 1913 in Brüssel erfolgt. 
Diese Bekanntmachungschließt sich an die Bekanntmachung vom 17. Juli 1913 
(Reichs-Gesetzbl. S. 581) an. 
Berlin, den 11. August 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Zimmermann. 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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