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Zweite Anlage zum Etatsgesetze.
Besoldungsetat
für das Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1915.
Betrag
für das
Titel Ausgabe Rechnungsjahr
1915
Mark
1 .Präsident 30 000 Mark Gehalt und 10 000 Mark Repräsentations-
kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 000
Der Präsident hat Anspruch auf freie Dienstwohnung mit
Geräteausstattung, Licht und Heizung.
2. Vizepräsident 18000 Mark, acht Mitglieder je 9000 Mark bis
15.000 Mark Gehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 000
Wohnungsgeldzuschuß I des Tarifs.
Summe Titel 1 und 2 . . . . 168 000
3. Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten unter Titel 2 . . . . . . . . . .... 18 900
4. Nichtpensionsfähige Zulagen für den Vizepräsidenten und die
Mitglieder bis zum Betrage von je 3.000 Mark jährlich. . . . . . . . . . . . . . . . 25 500
5. Pensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –
6. Witwengelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 024
Summe.... 221 424