Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 453 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915   Nr. 95 
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen. S. 453. 
 
(Nr. 4815) Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen. Vom 22. Juli 1915. 
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
I 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, für die nachstehend aufgeführten Gerb- 
stoffe und Gerbstoffauszüge an Stelle der Zollsätze des allgemeinen Tarifs bis 
auf weiteres die beigefügten Zollsätze anwenden zu lassen, soweit die Einfuhr für 
Rechnung einer gemeinnützigen Gesellschaft erfolgt, die ausschließlich zur Ver- 
sorgung der deutschen Volkswirtschaft während des Krieges dient. 
  
  
  
Nummer Zollsatz 
des für 1 dz 
Zolltarifs M 
92 Gerbrinden, auch gemahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . .     frei 
93 Quebrachoholz und anderes Gerbholz in Blöcken, auch ge- 
mahlen, geraspelt oder in anderer Weise zerkleinert . . . . . . . . . . . .             2 
aus 94 Dividivi, Myroballwen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .         2 
384 Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), anderweit nicht genannt: 
flüssig  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         4 
fest  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          8 
Reichs-Gesetzbl. 1915. 109 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juli 1915.
	        
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