Object: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

327 — 
Armee-Verordnunge-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Gerlin den 31. Dezember 1893. Nr. 33. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.A 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 327. 
Unzulässigkeit der Verhängung von Rapportstrafen gegen Unteroffzierc. 
Auf Grund Ihres Berichtes vom 16. November d. J. bestimme Ich: Die Verhängung von Rapportstrafen 
gegen Unteroffiziere ist unzulässig. — Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 30. November 1893. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 004/12. 93. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 328. 
Versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke im Bereich des VIII. Armeekorps unter die 
Kavallerie= und Feldartillerie-Brignden. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich vom 1. April 1894 ab für das Friedensverhältniß ver- 
suchsweise die aus der anliegenden Landnehr-Befirkgeimtheilung für den Bereich des VIII. Armeekorps 
hervorgehende Unterstellung einzelner Landwehrbezirke unter die 15. beziehungsweise 16. Kavallerie= beziehungs- 
weise 8. Feldartillerie-Brigade mit der Maßgabe, daß diese Unterstellung sich auf sämmtliche Dienstzweige 
der betreffenden Landwehrbezirke erstreckt und letztere aus dem Befehlsbereich der Infanterie-Brigaden. aus- 
scheiden. Für den die bezüglichen Bezirkskommandos betreffenden Geschäftsbereich wird die 8. Feldartillerie= 
Brigade der 16. Division unterstellt. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 23. Dezember 1893. 
Wilhelm. 
  
  
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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