Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

  
 —  812  —        
  
  
Artikel 5 
Tarifnummer 3 A erhält folgende Fassung: 
  
  
  
 
  
  
  
  
  
  
    
Steuersatz   
 
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom Hundert vom Tausend  
Berechnung  der Stempelabgabe 
    
3 A Gewinnanteilschein- und Zinsbogen  
a) Gewinnanteilscheinbogen von inlän-  vom Nennwert der Wertpapiere, für 
dischen Aktien, Aktienanteilscheinen,  welche die Bogen  ausgegeben werden in Abstufungen von  
Reichsbankanteilscheinen, Anteilscheinen   2 Mark für   
     
von Kolonialgesellschaften und den  überschießende Bruchteile werden für 
ihnen gleichgestellten Gesellschaften . . .     volle 100 Mart gerechnet. 
       Sofern die Eizahlungen auf 
b) Gewinnanteilscheinbogen von auslän-    die Wertpapiere nicht voll geleistet 
dischen Aktien und Aktienanteilscheinen,   sind, ist die Abgabe vem Betrage 
sofern die Bogen im Inland ausge-  der geleisteten Einzahlungen, je- 
geben werden    doch höchstens vom Betrage des 
      Nennwerts der  Wertpapiere zu 
Der Steuersatz ermäßigt sich auf die entrichten. Wird während der 
Hälfte, wenn die während der voraus-  Zeit, für  welche die Gewinnan- teilscheine laufen, eine weitere Ein- 
gegangenen 10 Jahre verteilte Divi-  zahlung geleistet, so ist vom Be- 
dende durchschnittlich 4 vom Hundert, trage der Einzahlung, soweit sie 
er gelangt nicht zur Hebung, wenn sie  zusammen mit der früheren Ein- 
3 vom Hundert nicht überschritten hat. 6 zahlung den Nennwert des Wert- 
 papiers nicht ũbersteigt, eine weitere 
  Abgabe nach dem Verhältnis der 
abgelaufenen Zeit zu der Zeit zu 
 entrichten, für welche die Gewinn- 
 anteilscheine noch laufen. 
  Für Bogen, die Anteilscheine 
  für einen längeren als zehnjährigen 
 Zeitraum enthalten, erhöht sich die 
  Abgabe für jedes fernere Jahr um 
ein Zehntel. 
 1 
 vom Nennwert der Wertpapiere, für 
c) Zinsbogen (Rentenbogen) von inlän- welche die Bogen ausgegeben 
dischen Schuld- und Rentenverschrei- werden, in Abstufungen  von  20 Pfennig für je 100 Mark; 
bungen der in Tarifnummer 2a be-  überschießende Bruchteile werden 
zeichneten Art . . . .         für volle 100 Mark gerechnet. 
  
  
  
  
  
  
  
Für Bogen, die Zinsscheine 
für einen längeren als zehn- 
jährigen Zeitraum enthalten, 
erhöht sich die Abgabe für jedes 
fernere Jahr um ein Zehntel.
	        
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