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Artikel 5
Tarifnummer 3 A erhält folgende Fassung:
Steuersatz
Nr. Gegenstand der Besteuerung vom Hundert vom Tausend
Berechnung der Stempelabgabe
3 A Gewinnanteilschein- und Zinsbogen
a) Gewinnanteilscheinbogen von inlän- vom Nennwert der Wertpapiere, für
dischen Aktien, Aktienanteilscheinen, welche die Bogen ausgegeben werden in Abstufungen von
Reichsbankanteilscheinen, Anteilscheinen 2 Mark für
von Kolonialgesellschaften und den überschießende Bruchteile werden für
ihnen gleichgestellten Gesellschaften . . . volle 100 Mart gerechnet.
Sofern die Eizahlungen auf
b) Gewinnanteilscheinbogen von auslän- die Wertpapiere nicht voll geleistet
dischen Aktien und Aktienanteilscheinen, sind, ist die Abgabe vem Betrage
sofern die Bogen im Inland ausge- der geleisteten Einzahlungen, je-
geben werden doch höchstens vom Betrage des
Nennwerts der Wertpapiere zu
Der Steuersatz ermäßigt sich auf die entrichten. Wird während der
Hälfte, wenn die während der voraus- Zeit, für welche die Gewinnan- teilscheine laufen, eine weitere Ein-
gegangenen 10 Jahre verteilte Divi- zahlung geleistet, so ist vom Be-
dende durchschnittlich 4 vom Hundert, trage der Einzahlung, soweit sie
er gelangt nicht zur Hebung, wenn sie zusammen mit der früheren Ein-
3 vom Hundert nicht überschritten hat. 6 zahlung den Nennwert des Wert-
papiers nicht ũbersteigt, eine weitere
Abgabe nach dem Verhältnis der
abgelaufenen Zeit zu der Zeit zu
entrichten, für welche die Gewinn-
anteilscheine noch laufen.
Für Bogen, die Anteilscheine
für einen längeren als zehnjährigen
Zeitraum enthalten, erhöht sich die
Abgabe für jedes fernere Jahr um
ein Zehntel.
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vom Nennwert der Wertpapiere, für
c) Zinsbogen (Rentenbogen) von inlän- welche die Bogen ausgegeben
dischen Schuld- und Rentenverschrei- werden, in Abstufungen von 20 Pfennig für je 100 Mark;
bungen der in Tarifnummer 2a be- überschießende Bruchteile werden
zeichneten Art . . . . für volle 100 Mark gerechnet.
Für Bogen, die Zinsscheine
für einen längeren als zehn-
jährigen Zeitraum enthalten,
erhöht sich die Abgabe für jedes
fernere Jahr um ein Zehntel.