Full text : Rosenheimer Anzeiger. 60. Jahrngang (60)

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Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

     

 

 

Zu  bekiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  September  1914.  Nr.  49.
Inhalt:  1.  Konsulatwesen:  Crmächügungen  zur  Vor-  Königlich  Sächsischen  und  der  Königlich  Württem-–
  "  bergischen  Militärverwalng  516
zain  on  Zivilstand  shandlungen  .  .Egeqikea«5utks  3.  M  Misstärwesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärgtlicher

  Zeugnisse  über  die  Tauglichkeit  von  militär-2.

  Justizwesen:  Nachweisungen  der  zur  Vertrelung  des  pflichtigen  Deutschen  in  Norwegen  523
Militärfiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  von  Desgl.  in  Südameriicaa  523
Militärpersonen  usw.  berufenen  Militärbehörden  usw.  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
im  Geschäftsbereiche  der  Königlich  Bayerischen,  der  Reichsgebeee  524

 

1.  Kon  sulatwesen.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Genua  beschäftigten  Vizekonsul  Wolff  ist  auf  Grund
des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  in  Vertretung  des  General.
konsuls  ürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten
zu  beurkunden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Mailand  beschäftigten  Vizekonsul  Grafen  Waldbott  von
Bassenheim  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  erteilt  worden,
in  Vertretung  des  Generalkonsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen
  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Rom  beauftragten  Kanzler  Pankow  ist  auf
Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer
seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  diese  Heiraten  zu  beurkunden.

 

Dem  Generalkonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin,  Julius  G.  Lay  ist  namens
des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

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