Die süddeutschen Staaten. 185
dem Ministerium so lange Schläge versetzen, bis endlich — Klarheit in die
Situation komme. Die Regierung müsse die Aktenstücke über ihre auswärtige
Politik dem Hause vorlegen, damit man endlich wisse, wohin man geführt
werde, und nicht länger im Blinden tappe. Hölder weist die Vorwürfe
Mohls zurück, die sog. Allianz seiner Partei mit der Regierung bei der heu-
tigen Präsidentenwahl sei eine reine Frage der Zweckmäßigkeit gewesen. —
Der Ministertisch ist unbesetzt.
8. Dec. (Baden). Der Großherzog kehrt aus dem südlichen Frank-
reich wieder in seine Residenz zurück.
12.12. (Württemberg). II. Kammer: Wahl der Vicepräsidenten.
Sieg der vereinigten Linken.
Als erster Candidat wird Probst (Linke) mit 45 Stimmen gewählt, als
zweiter erst im dritten Wahlgang Becher (Volkspartei) mit gleichfalls 45
Stimmen und als dritter Oesterlen (Linke) mit 44 Stimmen. Probst steht
v. Hofer (Regierungspartei) mit 38 Stimmen gegenüber; bei der Wahl des
zweiten und dritten. Candidaten theilen sich v. Hoser und Hölder (national-
liberal) in die Stimmen der Gegenparteien, die nicht mehr zusammenhalten.
15.12. (Württemberg). II. Kammer: Adreßentwürfe der Mehrheit
und der Minderheiten der Commission.
Entwurf der Majorität (Probst, 9 Mitglieder): Derselbe lenkt nach
dem formalen, die Sätze der Thronrede umschreibenden Eingang die Aufmerk-
samkeit auf „die dringende Nothwendigkeit der längst feierlich zugesagten
Verfassungsreform“ und beklagt, daß eine Vorlage hierüber nicht sofort bei
Beginn der Session gemacht worden. Es wird dann ausdrücklich „die wieder-
holte Bitte“ um eine solche Vorlage „noch im Laufe des gegenwärtigen Land-
tags“ gestellt. Die speciellen Desiderien werden mit den Worten aufgeführt:
„Die Zusammensetzung der Ständeversammlung entspricht nicht mehr den
Forderungen der Zeit, auch haben die Kammern noch wesentlicher Befugnisse
zu entbehren, welche für dieselben zu befriedigender Lösung ihrer Aufgabe in
Anspruch zu nehmen sind.“ „Bereitwilliges Entgegenkommen von allen Seiten
wird — so hofft der Entwurf — Württemberg eine Verfassungsreform verschaffen,
welche das allgemeine Wohl, Freiheit und Recht verbürgt.“ Des Weiteren
wird verlangt: ein Gesetzentwurf über eine neue Verwaltungs-Organisation,
insbesondere über die Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts der Ge-
meinden und Körperschaften, und die Herstellung einer unabhängigen und
selbständigen Verwaltungsrechtspflege, welcher Gegenstand in der Thronrede
keine Erwähnung gefunden hatte. „So wichtig indessen — fährt der Adreß-
entwurf nun fort — der Ausbau der inneren Einrichtungen des Landes ist,
so wird derselbe an Bedeutung noch weit überragt durch die Fragen, welche
sich an das Verhältniß Süddeutschlands zum Norden knüpfen.
Ew. Maj. haben auszusprechen geruht, daß von Allerhöchst Denselben im
Verein mit dem württembergischen Volke die Selbständigkeit des Staats solle
gewahrt, daß im Einklange mit dem Volke die nationalen Interessen sollen
gepflegt und die Pflichten gegen das weitere Vaterland treu sollen erfüllt
werden. Gewiß entspricht es dem nahezu einstimmigen Willen unseres Volkes,
die Selbständigkeit des Landes erhalten zu sehen, aber wir vermissen
eine consequente Verfolguug dieses Zweckes. Die Vereinigung zu
einem Bunde von internationaler unabhängiger Existenz (Südbund) ist den
südwestdeutschen Staaten im Prager Frieden vorbehalten, und es dürfte keine
Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß eine solche Vereinigung der
Kräfte der in ihrer Vereinzelung zu schwachen Staaten das natürlichste Mittel
wäre, die der Selbständigkeit drohenden Gefahren abzuwenden. Wir verkennen
die Schwierigkeit der Herstellung eines solchen Bundes unter den jetzigen
Verhältnissen nicht, es kann diese Schwierigkeit aber die süddeutschen Regier-