Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Oesterreich-Angarn.  257

geschehen,  namentlich  außer  dem  Falle  der  Verdoppelung,  in  jenen  Gruppen,
aus  deren  Landtagsmitgliedern  nur  Ein  Abgeordneter  oder  sonst  eine  ungerade
Zahl  in  den  Reichsrath  zu  wählen  ist?  7)  Welche  Functionsdauer  ist  für
die  Mitglieder  des  Hauses  der  Abgeordnelen  des  Reichsrathes  festzusetzen?  Ich
beehre  mich,  Euer  2c.  angelegentlichst  zu  ersuchen,  sobald  dieser  Gegenstand
auf  den  Antrag  einzelner  Abgeordneten,  oder  durch  den  Landesausschuß  zu
einer  geschäftlichen  Behandlung  gelangt,  die  ich  wiederholt  als  sehr  wünschenswerth
  bezeiche,  sei  es  durch  Antheilnahme  an  Comiléberathungen,  dahin  zu
wirken,  daß  die  in  obigen  Fragen  erwähnten  Gesichispunkte  im  Auge  behalten
werden  und  mit  Hinblick  auf  dieselben  die  weitere  Erledigung  des  Gegenstandes
  erfolge."“

10.  Sept.  (Oesterreich:  Dalmatien).  5—600  bewaffnete  Zupaner  er-11.



scheinen  am  Sitze  des  Gemeindeamtes  der  Zupa  und  erklären,  sich
der  Ausdehnung  des  neuen  Landwehrgesetzes  auch  auf  die  Zuppa
nicht  fügen  zu  wollen.

„  (Oesterreich:  Dalmatien).  Die  in  Cattaro  versammelten  Vorsteher
  aller  Gemeinden  der  Zupa  bevorworten  die  von  der  Statthalterei
  geforderte  Frist  von  5  Monaten  für  Einführung  der
Landwehr.

„(Oesterreich:  Böhmen).  Das.  czechische  Wahlcomité  in  Prag
für  die  bevorstehenden  Landtagswahlen  (an  die  Stelle  der  sog.  Declaranten,
  deren  Mandate  vom  Landtag  für  erloschen  erklärt  worden

waren)  richtet  ein  Wahlmanifest  an  das  „Volk  von  Böhmen“:
Das  Schriftstück  ist  sehr  bombastisch  abgefaßt.  Im  Eingang  wird  der
Standpunkt  der  Declaranten  des  vorigen  Landtags  folgendermaßen  bezeichnet:
„Als  am  20.  October  1860  Se.  Maj.  unser  gegenwärtiger  König  das  Diplom
als  unabänderliches  Staatsgrundgesetz  herausgab  und  den  einheitlichen  staatsrechtlichen
  Aufbau  seiner  Monarchie  unternahm,  erkannte  er  feierlich  für  seine
Regentenpflicht,  das  gegenseitige  Verhältniß  seiner  Königreiche  und  Länder,
ihre  historischen  Rechte  und  Erinnerungen,  sowie  die  Rechtsanschauungen  und
Rechtsansprüche  der  Völker  zu  achten,  indem  er  gleichzeitig  gelobte,  forkan  nur
im  Einverständnisse  mit  seinen  Völkern  auf  Grund  vollständiger  Gleichberechtigung
  und  mit  Hilfe  ihrer  gesetzlich  constituirten  Vertretungen  zu  herrschen.
Auch  du,  Volk  von  Böhmen,  entsendetest  damals  Männer  deines  Vertrauens
in  den  Landtag,  welche,  obwohl  sie  gleich  Anfangs  Protest  einlegten  gegen
die  neu  octroyirte  Wahlordnung,  die  nach  ihrer  Ansicht  in  gleicher  Weise  die
nationale  Gleichberechtigung  wie  die  überkommenen,  auf  den  allerhöchsten  Akt
vom  8.  April  1848  basirten  Verfassungsverhältnisse  schädigte,  dennoch  mit
wahrer  Selbstverleugnung  ihre  Bereitwilligkeit  erklärten,  im  Einvernehmen
mit  den  anderen  Völkern  zur  gedeihlichen  Durchführung  einer  einheitlichen
Organisation  des  Reichs  beizutragen,  wofern  dieselbe  nur  nicht  die  staatsrechtliche
  Selbständigkeit  und  historische  Autonomie  der  in  demselben  vereinigten
Königreiche  und  Länder  einschränken  würde.  Als  jedoch  eine  solche  Organisation
  nicht  gelang  und  von  anderen  Seiten  angestrebt  wurde,  die  böhmische
Nationalität  im  eigenen  Vaterland  und  im  ganzen  Reich  einer  unbegründeten
Hegemonie  des  deutschen  Elements  unterzuordnen,  nachdem  sich  die  vieljährigen
Bemühungen,  eine  Verbesserung  der  Wahlordnung  durchzusetzen,  als  fruchtlos
erwiesen,  nachdem  die  Männer  deines  Vertrauens  besorgen  mußten,  die  Krone
Böhmens,  gewiß  nicht  minder  glorreich  und  wichtig,  als  die  Krone  Ungarns,
könnte  endlich  der  ererbten  Selbständigkeit,  und  zwar  in  einer  bisher  nicht  dagewesenen
  legislatorischen  und  staatsrechtlichen  Centralisation  des  sich  neubildenden
  cisleithanischen  Staats,  verlustig  werden,  da  gaben  sie  ihrer  Ueber-17