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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
in Schleswig-Holstein wird von 155 Gemeindevorstehern in Nord-
schleswig etwa von der Hälfte der Eid verweigert.
7. Sept. (Preußen). In Berlin tritt unter dem Vorsitze des Ackerbau-
ministers Grafen Königsmark eine Conferenz höherer Ministerialbeamter
zusammen, um die ländliche Arbeiterfrage zu berathen.
„ (Preußen). Die renitenten niederhessischen Geistlichen schicken
den Erlaß des Cultministers vom 13. August zurück und erscheinen
am Vorladungstermine nicht. Dieselben erhalten dafür einen Verweis
und werden unter Androhung hoher Strafen neuerdings vorgeladen.
„ (Bayern). Das Ministerium des Innern beider Abtheilungen
erläßt eine einläßliche Entschließung an die Präsidenten sämmtlicher
Regierungen, durch welche die von ultramontaner Seite ins Werk ge-
setzte Agitation für Belassung der Schulschwestern, mit der man die
Gemüther zu beunruhigen sucht, zurückgewiesen wird:
Die Regierung beabsichtige keineswegs eine weitere Ausdehnung des Jesuiten-
gesetzes auf noch andere in Bayern zugelassene Orden und Congregationen,
aber die Entscheidung darüber sei den einzelnen Bundesregierungen entrückt
und die Entscheidung reichsgesetzlich dem Plenum des Bundesrathes vorbe-
halten. Die bayerische Regierung behalte sich vollständig freie Prüfung und
Stimmabgebung im Bundesrathe vor, sie müsse auch den Schein einer un-
zulässigen Pression vermeiden und Agitationen zurückweisen, welche für ihre
Zwecke selbst Entstellungen und Verdrehungen zu Hülfe nehmen.
8. „ (Deutsches Reich). Der ehemalige italienische Ministerpräsident,
General Lamarmora, hat eine Schrift unter dem Titel: „Etwas mehr
Licht über die politischen und militärischen Ereignisse des J. 1866“
veröffentlicht, die als ein heimtückischer Schachzug gegen die Annähe-
rung Italiens an Deutschland und gegen den beabsichtigten Besuch des
Königs von Italien in Berlin bezeichnet werden muß. Die offenen
und geheimen Feinde des Reichs, die ultramontane Presse voran, fallen
mit Lust über das Buch her, um daraus Kapital gegen Preußen und
den Reichskanzler zu schlagen und die längst vernarbten Wunden von
1866 wo immer möglich wieder aufzureißen.
„ (Preußen). Der Oberpräsident fordert den Erzbischof von Posen
auf, die Pfarrei zu Filehne nach den Vorschriften der Maigesetze zu
besetzen. Der Erzbischof lehnt die Zumuthung unter Berufung auf
die Vorschriften des kanonischen Rechts ab: nach diesen habe er die
Pfarrei besetzt und werde sie nicht anders besetzen.
9. „ (Deutsches Reich). Conferenz in Berlin betr. ein allgemeines
Eisenbahnbetriebsreglement, das mit dem 1. Januar 1874 in Kraft
treten soll.
Den Vorsitz führt der Präsident des neugeschaffenen deutschen Reichseisen-
bahnamtes, Scheele; Seitens des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen
haben sich sechs, Seitens des deutschen Handelstags fünf Delegirte zu der
Conferenz eingefunden. Ueber die Lieferfristen ergibt sich zwischen beiden
Theilen eine sehr heftige Differenz. Zu einer Abstimmung kommt es der
Natur der Sache nach nicht, da die endgiltige Entscheidung beim Bundes-
rath ruht.