438 Rußlaud. (Mai Mitte -24.)
österreichischen Okkupation Bosniens, in der er die Enthüllungen der
„Norddeutschen Allg. Ztg.“ (vgl. Deutsches Reich April 20.), die den
Sachverhalt entstellten, als eine Verletzung des elementaren politischen
Anstandes bezeichnet. Die Ausführung gipfelt in den Worten einer
Depesche Gortschakows an Stowikow während des Kongresses in
Berlin, welche fagt: „Es stellt sich heraus, daß das Abkommen der
3 Kaisermächte durch unsere beiden Bundesgenossen (Oesterreich und
Deutschland) faktisch vernichtet wird; wir müssen das Vergangene
liquidieren und fortan den Schutz bei uns selber suchen.“
Mitte Mai. Ein bei der Jubiläumsfeier des Volksdichters
Slawjanski in Moskau eintreffendes Glückwunsch-Telegramm
Boulangers wird unter ungeheurem Beifallssturme verlesen. Ebenso
ein von Dr. Pasteur eingehendes, welches mit den Worten schließt:
„Vivent Russie et France unies!“
18.—20. Mai. Aufenthalt des Kaisers mit der Kaiserin
und dem Großfürsten bei den donischen Kosaken in Nowo-Tscherkask.
Die Kaiserfamilie wird mit außerordentlicher Begeisterung empfangen
und gefeiert und erhält von Kosaken und Kalmücken landesübliche kostbare
Geschenke. Eine große Heerschau über die Kosaken und die Kosakenkinder
wird abgehalten, der Großfürst-Thronfolger zum Hetman der donischen Kosaken
ernannt und den Kosaken ein großer Freibrief erteilt, der alle ihre
eigentümlichen Einrichtungen und Vorrechte bestätigt.
Gleichwohl wird ruchbar, daß auch in dieses Gebiet nihilistische Bestrebungen
Eingang gefunden haben und es verlautet, daß sogar während
1n Aulenthalts des Kaisers in Nowo-Tscherkask ein Attentat geplant gewesen
sei.
19. Mai. Im Kreise Bachmut in den Kohlenwerken der südrussischen
Bergwerksgesellschaft bricht eine allgemeine Arbeitseinstellung
aus.
Die benachbarten Kohlenwerke schließen sich an, die Zahl der Feiernden
steigt auf 1200, es werden eine Bierbrauerei und verschiedene Weinlager
geplündert; die berittenen Werkmeister etwa 50 versuchen die Ausschreitungen
zu dämpfen, im Handgemenge wird ein Arbeiter getötet, eine größere Anzahl
verwundet, 40 werden verhaftet. Die Bewegung wird noch vor Einschreiten
des Militärs gedämpft.
24. Mai. (Grundeigentum der Ausländer.) Ein an
diesem Tage verbffentlichter kaiserlicher Ukas vom 14. März an den
Senat enthält Bestimmungen über Erwerb und Benutzung unbeweglichen
Eigentums durch Ausländer in Polen, Bessarabien, den Gouvernements
Wilna, Witebsk, Wolhynien, Grodno, Kijew, Kowno,
Kurland, Livland, Minsk und Podolien.
Danach können Ausländer nicht außerhalb der Hafenplätz und Städte
Immobilien und Rechte auf Benutzung derselben erwerben. In Polen dürfen