IX.
Schweiz.
2. April. (Bern.) Nationalrat und Ständerat genehmigen
das Gesetz über den Versicherungsvertrag.
7. April. (Bern.) Der Nationalrat beschließt nach vier-
tägiger Debatte mit 82 gegen 53 Stimmen, dem durch Volks-
abstimmung geforderten Verbot von Fabrikation, Einfuhr, Durch-
fuhr und Verkauf des Abfinthlikörs zuzustimmen.
29. September. (Luzern.) Die internationale Arbeiterschutz-
konferenz beschließt zum Verbot der gewerblichen Nachtarbeit der
Jugendlichen:
Im allgemeinen soll dies Berbot für alle Arbeiter beiderlei Geschlechts
bis zum vollendeten 18. Lebensjahre eingeführt werden; absolut gilt es
bis zum vollendeten 14. Jahre. Ausnahmen sind nur für le höherer
Gewalt und in gewissen Saisonbetrieben zulässig, ferner für eine bestimmte
Beschäftigung in Glashütten als 1aehergangemaßhregel. Die Bereinigung
beharrt auf ihrem Wunsche Volliger Nachtruhe für Jugendliche, wird die
Berhältnisse weiter prüfen und zu gegebener Zeit eine internationale
Regelung vorschlagen. Den Regierungen, die die Berner Staatsverträge
ratifiziert haben, wird Vant ausgesprochen.
25. Oktober. Bei den Wahlen zum Nationalrat wird die
bisherige Zusammensetzung nicht wesentlich geändert.
22. Dezember. (Nationalrat.) Auf eine Interpellation,
betreffend den Stand des Mehlzollkonfliktes mit Deutschland, ant-
wortet Bundesratsmitglied Dr. Deucher mit einer Erklärung:
Der Bundesrat ist bereit, die Streitfrage dem im Handelsvertrag
mit Deutschland vorgesehenen Schiedsgericht zu unterbreiten. Es haben
sich jedoch über die Formulierung der Streitfragz Meinungeverschieden-
heiten ergeben. Der Bundesrat verlangte, daß das Schiedsgericht darüber
entscheide, ob Deurschland eine Exportbrämie gwähren solle; Deutschland
wollte dagegen darüber entscheiden lassen, ob die Schweiz zur Erhebung
eines Autgeichsgolles befugt sei. Der gEuon hat zugestanden, daß in
zweiter L auch diese letzte Frage dem Schiedsgericht unterbreitet werde.
Hierauf hecht vie deunsche —t noch aus, weil inzwischen Verhandlungen