Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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Den  (Königlichen  Haupt-Steueramte)  zu  N.  melde...  d..  Unterzeichnete  ...  den  umstehend  aufgeführten  Branntwein
zur  Denaturirung  mit  (5  Prozent  Holzgeist).

Die  Denaturirung  soll  (in  der  hierselbst  belegenen  Schiffslackfabrik  des  Unterzeichneten)  stattfinden.
N.,. . . . . .  .   den . .  . . . .   ten . . . . . . .

(Unterschrift.)

Die  Anmeldung  ist  heute  vorgelegt  und  im  Denaturirungsregister  unter  .......eingetragen.

 

—————  .  .  ...
(Königliches  Haupt-Steueramt.)
(Unterschriften.)
Anleitung.
1.  Das  Formular  dient  zur  Anmeldung  der  für  andere  gewerbliche  Zwecke  als  zur  Essigfabrikation  vorzunehmenden  Denaturirungen.


Mittelst  eines  Formulars  dürfen  nur  gleichartige  Denaturirungen  angemeldet  werden.
Die  ersten  7  Spalten  sind  vom  Anmelder,  die  übrigen  von  den  Steueraufsichtsbeamten  auszufüllen,  doch  finden  bei
der  Denaturirung  mit  anderen  Denaturirungsmitteln  als  Holzgeist  Einträge  in  die  Spalten  18  bis  21  nicht  statt.
2.  3½  Spalte  5  Die  Steuervergütung  wird  stets  nach  der  bei  der  Revision  festgestellten  Menge  absoluten  Alkohols
(Sp.  15)  berechnet.
3.  Zu  Spalte  16.  Die  nach  dem  bezüglichen  Prozentsatz  berechnete  Menge  des  Denaturirungsmittels  ist  für  die  Ausführung
der  Denaturirung  in  der  Art  abzurunden,  daß
a)  bei  Holzgeist,  Schwefeläther  und  Terpentinöl  Literbrüche  bis  einschließlich  0,5  mit  0,5  Liter,  größere  Literbrüche  mit
1  Liter  angesetzt  werden;
b)  bei  Thieröl  mindestens  1/20  Liter  in  Ansatz  kommt  und  jedes  angefangene  ½0  Liter  als  volles  1/20  gilt.

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