378 Riederlaunde. (Dez. 19. 21.) Panemark. (Jan. 4. 19.)
stimmung stehe. Bezüglich des Durchzuges unbewaffneter deutscher
Soldaten durch Süd-Limburg erklärt der Minister, von einer Internierung
konnte keine Rede sein. Die Verweigerung des Durchzuges wäre auch gegen
die Interessen der Belgier gewesen. Auch die allgemeine Entwaffnung sei
strenge beachtet worden. Von Neutralitätsverletzungen sei keine Rede. Die
Regierung habe gänzlich im Interesse der Räumung Belgiens gehandelt.
Luch dazu die Zustimmung der Entente einzuholen, davon konnte in diesem
Falle keine Rede sein. Die Entscheidung war dringend, denn die Truppen
standen bereits an der Grenze. Der Minister verspricht sodann eine rasche
Durchführung sozialer und politischer Reformen. Die Revision der Staats-
grundgesetze werde vorbereitet. Sie werde die Thronfolge, das Recht zu
Kriegserklärungen und Abschluß von Verträgen, die Zusammensetzung der
Generalstaaten und Einführung anderer öffentlicher Organe regeln. (S.
auch S. 357.)
Am 13. teilt der Ministerpräsident mit, daß Noten der Verbands-
regierungen wegen des Durchzuges deutscher Truppen durch Limburg
eingegangen seien. (Den Originaltext der Noten s. bei Niemeyer-Strupp,
Jahrb. d. Völkerrechts Bd. V S. 367 ff.)
Am 19. äußert sich der Minister des Aeußern van Karnebeek in der
weiten Kammer erneut über den Durchzug der deutschen Truppen durch
imburg. Die Entwaffnung der Truppen wurde sorgfältig durchgeführt.
Sie führten lediglich böhm. Zugochsen bei sich, die nicht in Belgien ge-
stohlen sein konnten. Lebensmittel für einige Tage durften auf Grund des
Art. 2 der Neutralitätserklärung mitgeführt werden. Das Gepäck wurde
nach Kriegsmaterial und Beutestücken durchsucht. Mitgeführte belg. Karren
gingen nach Belgien zurück. Mit der deutschen Regierung ist überhaupt
nicht verhandelt worden, sondern nur mit den Führern der Truppen, die
an der Grenze standen.
19. Dez. (Erste Kammer.) Die Gesetzesvorlage, die die Re-
gierung zur Aufnahme einer Anleihe von 350 Mill. Gulden er-
mächtigt, wird ohne Abstimmung angenommen.
21. Dez. Durch kgl. Erlaß wird ein achtgliedriger Ausschuß
zur Vorbereitung einer Verfassungsdurchsicht eingesetzt.
XIII.
Dänemark.
4. Jan. Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands.
Der König empfängt eine finnländ. Abordnung, die beauftragt
ist, die dän. Regierung zu ersuchen, Finnland als freien und unabhängigen
Staat anzuerkennen. Der Inhalt der zwischen dem Führer der Abordnung
Staatsrat Gripenberg und dem König ausgetauschten Kundgebungen deckt
sich mit den in Stockholm (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 631 f.) gewechselten
Erklärungen.
19. Jan. Rücktritt der bürgerl. Kontrollminister.
Die Kontrollminister Christensen und Rottboell werden auf Er-
suchen aus ihrem Amt entlassen. Der dritte Kontrollminister Stauning