Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(75 ) 
" Sammliung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
14“ Stüäck, vom Jahre 1833. 
  
  
—W 30.) Verordnung, 
die zu Mitgliedern der ersten Kammer ernannten Rittergutsbesitzer betreffend; 
vom 6 en. Juli 1833. 
Wan, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen 2c. c. ꝛc. 
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
thun hiermit zu wissen, daß Wir die Resignation des königlich Französischen Oberstlieuke= 
nants außer Dienst, Taverius Maria Cäsar von Schönberg auf Nothschönberg, auf die, 
durch Unsere Verordnung vom 29sten December vorigen Jahres, ihm übertragene Function 
in der ersten Kammer der Ständeversammlung gnädigst genehmiger und die dadurch erle- 
digte Stelle eines von Uns für gedachte Kammer auf tebenszeit zu ernennenden Ritter- 
gutsbesitzers. 
dem Amtshaupemann Curtc Robert Freiherrn von Welk auf Riesa 
übertragen haben; zu dessen Urkunde daher gegenwärtige Verordnung, unter Vordruckung 
des Königlichen Siegels, eigenhändig von Uns vollzogen worden ist. 
Gegeben zu Dresden, am 6ten Juli 1833. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Hans Georg don Carlowiz. 
  
p. 
1833. 15
	        
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