(XXXV. )
—
Zollbehan dlung der Meßguͤter in Leipzig, s. Leipzig (Meßordnung.)
der mit Staatsposten ein- und ausgehenden Waaren, s. Staats-
posten.
Zoll— Slbbrden — Organisation der Verwaltungsbeherden für den Zoll.
Sporteltare fur selbige.
Zoll-Behörden -— Bezirks-
des Dienstes selbiger.
und Local-= — der Zollvereinstaaten — Leitung
Cartel zwischen Sachsen, Preussen, Kurhessen, dem Grosherzogthume Hessen,
Baiern und Würtemberg einerseits und den zu dem thüringischen Zoll= und
Handelsvereine verbundenen Staaten andererseits vom 11. Mai 1833.
s. Zollvereinigung.
Zoll-Contraventionen — Maaßdregeln zu Verhütung, Entdeckung und Bestrafung
derselben in den Zollvereinstaaten, s. Zoll-Cartel.
wie selbige im Königreiche Sachsen zu bestrafen. .
Zoll-
Zoll-Defraudationen — was dafuͤr anzusehen und wie sie zu bestrafen. .
desgl. insbesondere bei dem Handel mit Meßgütern in Leipzig. .
Zoll-Direction, s. Zoll= und Steuer-Direction.
Zoll-Directionen der Zollvereinstaaten — deren Einrichtung und Obliegenheiten.
Zoll = Elb = f. Elbzoll.
Zoll-Erhebungs= uud Verwaltungs= Kosten der Zollvereinstaaten — deren
Bestreitung. . . . . . . . . . . .
Zoll-Erlaß und Zoll-Erleichterungen — in welchen Faͤllen selbige zu gewaͤhren.
Joll-Erleichterungen für den Großhandel mit ausländischem Weine.
Zoll-Geseß, s. Zoll.
Zoll-Gewicht, gemeinschaftliches in den Zollvereinstaaten — dessen Annahme.
Vergleichung desselben mit andern Gewichtssystemen.
Zoll-Hinterziehungen, f(. Zoll-Defraudationen.
Zoll-Lager bei Hauptzollämtern, s. Niederlagen.
Zoll-Ordnung. .
(s. das ausführliche Tahaltsverzeichniß S. 341—346.
deren Anwendung auf den Handel mit Meßgütern in Leipzig, s. Leipzig,
(Meßordnung.)
Zoll Pferde — s. Pferdezoll.
Zoll-Ruͤckerstattun g, s. Zollordnung.
Zoll-Rückvergütungen in den Zollvereinstaaten — wem solche in Rechnung zu
bringen.
Joll-Strafsachen — nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei zu verfahren.
s. Untersuchungsverfahren.
Zoll-Straßen — an solche ist der Waarentranspor bei dem Uebergange üeer die
Zolllinie gebunden. . . . .
— sollen oͤffentlich bekannt gemacht werden. . . .
Zoll-Tarif.
Iste Abth. Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind.
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21.4
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M A M
Datum.
10. Dec.
1 Seitc.
457.
171.—
195.
204 fg#t
226.
363.
171.
195.
171fg.
195fg.
223 fg.
324 fg.
165 fg
191.
270.
170.
194.—
226.
333.
231 fgq.
570fgg.
470 fas.
224 fag.
465 fag.
450fgg ·
301 fog.
220 fg.
229fgg.
Paragr.
28.
38.
21—32.
35. 37.
1—19.
43.
28 — 29.
33 — 34.
79.
14.
25.
24.
99.