Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Inhalt.

 

Allgemeine  Vorschrift  in  Beziehung  auf  den  Meßhandel  überhaupt.
In  Beziehung  auf  die  Behandlung  unversteuerter  Meßgüter.
Welche  Güter  als  contofähige  Meßgüter  anzusehen  sind.

4—  7.  Wirkungen  des  Contoverfahrens.

Zeitbestimmung  für  Eröffnung  und  Schluß  der  Conti.
Eingang  der  Waaren  aus  dem  Auslande.
Eingang  zu  Leipzig.

11  —  13.  Specielle  Revisson.

Ermittelung  des  Nettogewichts  beim  Eingange.

Ergebniß  der  Revision  beim  Eingange.

Eingang  mit  den  Posten.

und  18.  Contirung.

Erfordernisse  zu  Erlangung  des  Meßconto.

a)  Im  Allgemeinen.

b)  Hinsichtlich  der  Waarenmenge.

Vermischte  Lager  von  ausländischen  und  gleichnamigen  inländischen  Waaren.
Wegfall  des  Anspruchs  auf  Contirung  bei  inländischen,  aus  dem  Auslande  eingehenden
  Waaren.

Meßverkehr  mit  inländischen  oder  versteuerten,  in  freiem  Verkehre  befindlichen  Gegenständen.


Feststellung  des  Contocredits.

Abschreibung  vom  Conto  überhaupt.

Abschreibung  vom  Conto  beim  Verkauf  zur  Abführung  nach  dem  Auslande  oder
nach  Packhofsstädten.

Ausstellung  der  Certificate  zu  diesem  Behufe.

Verhältniß  zwischen  dem  Verkäufer  und  Käufer.

Gestattung  von  Mittelspersonen.

und  31.  Ausgangsabfertigung.

Begleitscheinertheilung  über  getheilte  Waarenposten.

Waarenverschluß.