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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
2 Stück, vom Jahre 1833.
4.) Generalverordnung,
die Aufhebung der zeither wegen der Asiatischen Cholera an den Landesgrenzen
bestandenen Schutzvorkehrungen betreffend;
vom 31en Januar 1833.
Unter dem Schutze der goͤttlichen Vorsehung ist das Koͤnigreich Sachsen bisher von der
Asiatischen Cholera gaͤnzlich befreit geblieben, obwohl dieselbe, das Land von allen Sei—
ten bedrohend, auf mehreren Punkten bereits bis dicht an die Grenze vorgedrungen war.
Die unterzeichnete Commission fuͤhlt sich in dessen Folge verpflichtet, den Eifer und die
Umsicht der Behoͤrden und Unterthanen ruͤhmend anzuerkennen, durch welche allein es
moͤglich ward, die gesetzlichen Schutzmaßregeln, besonders an Orten und in Zeiten drin—
gender Gefahr, rasch und kraͤftig auszufuͤhren.
Noch sind die Nachbarlaͤnder, die kaiserl. koͤnigl. Oesterreichischen und königl. Preußi-
schen Staaten, von dem verheerenden Uibel nicht voͤllig frei. Allein die daselbst vor—
kommenden Faͤlle sind so selten und zeigen sich in so gemilderter Gestalt, daß dieser Stand
der Sache, verbunden mit der Schwierigkeit, uͤber solche einzelne Krankheitsfaͤlle im Aus—
lande zu rechter Zeit zuverlaͤßige Nachricht zu erlangen, die unterzeichnete Commission
bewogen hat, mit Genehmigung des Koͤniglichen Ministerii des Innern, die jetzt noch an
den Landesgrenzen bestehenden Schutzvorkehrungen jeder Art aufzuheben. Demnach wer-
den andurch alle darauf sich beziehende gesetzliche Anordnungen insoweit außer Wirksamkeit
gesetzt, als nicht nachstehend eine Ausnahme deshalb vorgeschrieben wird.
1838. 2