Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( 157) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
20|fes Seück, vom Jahre 1834. 
  
44.) Verordnung des Finanz-Ministerii, 
die Ermäßigung der Portosätze für Papiergeld betreffend; 
vom 30sten Juli 1834. 
Mie Genehmigung Sr. Majestät des Königs und des Prinzen Mitregen- 
ken Königl. Hoheic, wird im Verfolg des Gesetzes vom heutigen Tage, die Cassen- 
billets becreffend, zu Beförderung des Verkehrs mit dem inländischen und ausländischen 
Papiergelde, wegen der Postportosätze von selbigem, hiermit Folgendes festgesetze: 
S. 1. 
Die bisherige Bestimmung, nach welcher bei Sendungen mir der Post, von dem, 
dem baaren Gelde gleich zu achtenden Papiergelde, die Goldepxe in Anwendung zu brin- 
gen ist, wird vom 1sten October dieses Jahres an aufgehoben; dagegen wird das Post- 
porto für dergleichen Sendungen, nach Analogie dessen, was bereits in Folge einer zwi- 
schen Sachsen und reussen abgeschlossenen Postconvention vom üsten April d. J. be- 
stimmc worden ist, bis auf die Hälfte der Silbertaxe im Hundert herabgesetzt, und hier- 
nach das Porto, jedoch für die Beträge unter Hundert Thaler in Papiergeld, mit Be- 
rücksichtigung der karifmäßigen Briefportosätze, und nach Maasgabe der bestehenden con- 
ventionsmäßigen diesseitigen Grenzporcoantheile von Silbergeld und Briefen nach den in 
der Beilage unter O. angegebenen Sätzen, vom üsten Ockober dieses Jahres an erhoben. — 
1834. 27
	        
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