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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
20|fes Seück, vom Jahre 1834.
44.) Verordnung des Finanz-Ministerii,
die Ermäßigung der Portosätze für Papiergeld betreffend;
vom 30sten Juli 1834.
Mie Genehmigung Sr. Majestät des Königs und des Prinzen Mitregen-
ken Königl. Hoheic, wird im Verfolg des Gesetzes vom heutigen Tage, die Cassen-
billets becreffend, zu Beförderung des Verkehrs mit dem inländischen und ausländischen
Papiergelde, wegen der Postportosätze von selbigem, hiermit Folgendes festgesetze:
S. 1.
Die bisherige Bestimmung, nach welcher bei Sendungen mir der Post, von dem,
dem baaren Gelde gleich zu achtenden Papiergelde, die Goldepxe in Anwendung zu brin-
gen ist, wird vom 1sten October dieses Jahres an aufgehoben; dagegen wird das Post-
porto für dergleichen Sendungen, nach Analogie dessen, was bereits in Folge einer zwi-
schen Sachsen und reussen abgeschlossenen Postconvention vom üsten April d. J. be-
stimmc worden ist, bis auf die Hälfte der Silbertaxe im Hundert herabgesetzt, und hier-
nach das Porto, jedoch für die Beträge unter Hundert Thaler in Papiergeld, mit Be-
rücksichtigung der karifmäßigen Briefportosätze, und nach Maasgabe der bestehenden con-
ventionsmäßigen diesseitigen Grenzporcoantheile von Silbergeld und Briefen nach den in
der Beilage unter O. angegebenen Sätzen, vom üsten Ockober dieses Jahres an erhoben. —
1834. 27